Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mich würde mal interessieren ob man Elterngeld auch ohne Antrag auf Elternzeit beziehen kann. Mein Sohn habe ich im Mai 2009 entbunden und 1 Jahr Elternzeit beantragt, meine Tochter wurde im Mai 2010 geboren und da habe ich 2 Jahre beantragt. Müßte ich nun bei einer erneuten SS wieder Elternzeit beantragen um Elterngeld zu bekommen oder geht das auch ohne und wie verhält sich das Ganze dann? Liebe Grüße Bianca


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Das geht grundsätzlich auch ohne Elternzeit. Anspruch hat, wer keine oder keine volle (=weniger als 30 Std pro Woche) Erwerbstätigkeit ausführt. Du darfst also nicht voll arbeiten gehen... (Was meinst du mit: wie verhält sich das Ganze dann?) Gruß Sabine


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Geht mir dann meine Elternzeit verloren wenn ich sie nicht beantrage oder habe ich einen Anspruch darauf. Lg


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich hast du bei jedem Kind einen Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. So wie der Vater auch. Beim 1. Kind hast du 1 Jahr angemeldet. (Bei der Anmeldung von nur einem Jahr "verzichtet" man quasi auf die 2 anderen Jahre) Und hast im Anschluss direkt Elternzeit für Kind 2 genommen. Hier hast du zwei Jahre angemeldet. Da wäre eine Verlängerung auf das dritte Jahr problemlos möglich, dh. die Verlängerung müsstest du nur wieder anmelden (brauchst keine Zustimmung des AG). Du könntest das Jahr auch übertragen lassen auf zB den Schulbeginn von Kind 2. Wenn du nun - sagen wir im Mai 2011 - dein 3. Kind bekämst, dann würde zunächst mal die Elternzeit von Kind 2 weiterlaufen, wenn du nichts tust. Du könntest danach noch Elternzeit für Kind 3 anmelden und zwar für 2 Jahre - dann wäre Kind 2 drei Jahre alt. Das dritte Jahr für Kind 3 könntest du dir auch übertragen lassen. Gruß Sabine


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