Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Mein Baby soll im Oktober zur welt kommen. Als mein kleinster 3 wurde war ich bereits schwanger gewesen. Ich bin Verheiratet, und mit Kindern bei meinem Mann versichert. Jetzt zu meiner Frage. Ich habe zwar nicht gearbeitet, war aber wie meine Freundin sagte in der Erziehungszeit. Sie sagte ich würde das volle Elterngeld von 300 Euro bekommen, und von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld auch wenn ich nicht gearbeitet habe. (Sei ja in der Erziehungszeit gewesen...) Ich kann mir das aber nicht so ganz vorstellen. Mein Einkommen ist nur das Kindergeld. Kann mir da einer was helfen und sagen? LG
Hallo, EG: Mindessatz 300 € MG: da Sie keinen AG haben, höchstens die Einmalzahlung von www.bundesversicherungsamt.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Du bekommst in jedem Fall den Mindestsatz von 300 Euro Elterngeld für 12 Monate (+ evtl. Monate, die Dein Mann nimmt nach seinem Gehalt). Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst Du nur, wenn Du in der bisherigen Elternzeit noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis warst, Dir also der Arbeitsplatz nach der Elternzeit wieder zusteht und Du selbst sozialversicherungspflichtig bist. Das scheint bei Dir aber nicht der Fall zu sein. Anscheinend ist die Elternzeit von 3 Jahren ja auch bereits rum und Du bist nicht berufstätig?! Dann zahlt die Krankenkasse wohl eher nicht. V. G.
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