Mitglied inaktiv
Hallo! Welche Voraussetzung gilt, um Elterngeld zu erhalten --> bei Eintreten der SS einen Arbeitsvertrag zu haben oder bis zum Tag der Geburt? Muss dieser unbefristet sein? Ist es möglich,das Elterngeld zu verschieben, sprich nach der Geburt arbeiten zu gehen und dann z.B. erst nach 2 oder 3 Jahren das Geld in Anspruch zu nehmen (z.B. um eine angefangene Weiterbildung erst zu beenden und dann für ein Jahr zu pausieren). Herzlichen Dank fürs Antworten, Gruss, Evgenia
Hallo, jeder, der nicht mehr als 30 Std/ Wo. arbeiten geht, erhält EG. Dies aber nur bis zum 12 bzw 14 Lebensmonat des Kindes (Ausn.: Splitten auf 24 Mo.). Wie hoch es ist, hängt vom Gehalt ab, davon 67 %, mind. 300 € Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Elterngeld gibt es für alle, bis max. zum 14. Lebensmonat des Kindes - unabhängig von einem Arbeitsvertrag. Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Netto-Einkommen der 12 Monate vor Beginn des MuSchu. Es bleibt dir ungenommen, auch während des Elterngeldbezuges zu arbeiten, jedoch max. 30h/Woche. Das Elterngeld beträgt dann 67% der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Gehalt vorher und dem aktuellen, jedoch mindestens 300 Eur. Gruß, Speedy
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