Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich habe desöfteren gelesen, dass man für das zweite Kind den Mindestbetrag von 300 Euro plus die Hälfte der Differenz zum ersten Elterngeld bekommt, wenn man das zweite Kind während der ersten 3 Jahre nach Geburt des ersten bekommt und kein Einkommen hat. Nun hat mir unsere Elterngeldstelle mitgeteilt, dass es diese Regelung nicht gibt. Man bekäme nur 300 pro Monat. Stimmt das? Meine Tochter ist genau ein Jahr alt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit und wir planen das zweite Kind in den nächsten 2 Jahren zu bekommen. Vielen Dank! dallas
Hallo, stimmt. Rechnen Sie mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hi, es gilt einheitlich die Regelung, dass das Elterngeld aus dem Netto-Einkommen der letzte 12 Monate vor Beginn des MuSchu berechnet wird. Liegen in diesen 12 Monaten Zeiträume von Mutterschutz und/oder Elterngeldbezug, dann zählen diese Monate nicht mit und der Zeitraum reicht weiter zurück. Wenn du jetzt schon ein Jahr zu Hause bist und das nächste Kind erst geplant ist, dann zählt also alleine dein Einkommen in den kommenden Monaten. Hast du keines, dann gibt es den Mindestsatz von 300 Eur zzgl. Geschwisterbonus. Gruß, Speedy
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
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