Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eben bei dem Antrag auf Elterngeld gesehen, daß man festlegen kann, für welche Lebensmonate des Kindes man Elterngeld beziehen möchte. 8 Wochen nach der Geburt bekommt man ja noch Mutterschaftsgeld.Ist es dann nicht am sinnvollsten, erst ab dem 3.Monat Elterngeld zu beziehen? Sind es dann nur noch 10 Monate, die man Anspruch hat und die ersten beiden Monate werden mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet? Oder kann man trotzdem 12 Monate beziehen? Ich hoffe, ich konnte mich einigermaßen verständlich ausdrücken! Gruß,Anne
Hallo, wenn das so ginge, würde es doch jeder so machen u die Regel wäre überflüssig! Die Monate MG-Bezug können Sie nicht umgehen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Genau so verhält es scih, man muss ab dem ersten Monat beantragen, wobei die ersten 2 Monate nur Muschu geld gezahlt wird. Man bekommt also nur 10, oder 12 Monate Elterngeld. lg
Mitglied inaktiv
? ja was den nun 10 mon oder 12 mon Sorry hab auch nicht verstanden.
Mitglied inaktiv
Ich denke es ist so gemeint: Variante 1: 1 Elternteil nimmt 12 Monate, dann abzüglich Mutterschutzgeld effektiv nur 10 Monate Elterngeld; Variante 2: 2. Elternteil nimmt zusätzlich 2 Monate (also insgesamt 14 Monate), dann abzüglich Mutterschutzgeld effektiv 12 Monate Elterngeld. War das verständlich?
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