Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

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Sehr geehrte Frau Bader, bitte um Hilfe. Habe gestern endlich den Bescheid wegen Elterngeld bekommen. Für 1. und 2. Monat entfällt das Elterngeld wegen Bezugs des Mutterschaftgeldes. Für den 3 LM krieg ich auch für 2 1/2 Wochen weniger, da mein Kind 2 1/2 vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kam und somit ich keine 6 Wochen vor der Geburt hatte, sondern 2 1/2 weniger, die Zeit wurde drangehängt nach den 8 Wochen (also insgesamt 10 1/2 Wochen) nach der Geburt. Ich finde es nicht richtig, dass ich jetzt weniger bekommen soll, nur weil mein Kind früher auf die Welt kam (oder der Arzt sich verrechnet hat). Muss ich den überhaupt den Bezugszeitraum ab der Geburt des Kindes nehmen oder kann ich genauso ab dem 2 LM nehmen. Was meinen Sie dazu? Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen? Oder ist es richtig so? Blicke gar nicht mehr durch. Hilfe Danke im Voraus Tanja


Mitglied inaktiv

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Das ist korrekt so. Wenn Du Mutterschaftsgeld und den AG-Zuschuß bekommst, dann wird das anstelle des EG gezahlt, zählt aber zum Bezugszeitraum. Steht klar im BEEG. Müsste auch mehr sein als das Elterngeld! Dir geht immerhin kein Mutterschfstgeld "verloren". Das war bei mir nmoch so, nur weil mein Sohn es auch wagte, ne Stange zu früh zu kommen!!! :-) Viele Grüße Désirée


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