Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Guten Morgen, mein Sohn ist am 31.12.2006 geboren, also bekomme ich LEIDER kein Elterngeld. Ich habe eine 2 jährihe Elternzeit beantragt, die ich wahrscheinlich auf ein 3. Jahr ausdehnen werde. nun meine Fragen: Da ich in diesem Jahr nicht gearbeitet habe, wonach richtet sich die Höhe des Elterngeldes bei einem weiteren Kind? Bekomme ich dann "nur" 300 Euro, da ich dann ja über 14 Monate nicht aktiv gearbeitet habe oder richtet sich das Elterngeld nach meinem letzten Einkommen? Derzeit bin ich NICHT schwanger. Mein Mann kann keine Auszeit nehmen sondern wird durchgehend arbeiten. 2. Wieweit verlängert sich die Elternzeit, wenn während der laufenden ein weiteres Kind geboren wird? Erneut um max. 3 Jahre oder gibt es hier Verrechnungen der Jahre wegen Überschneidung? 3. Bis wann muss ich beim Arbeitgeber das 3. Jahr Elternzeit einreichen? Habe etwas von 6 Monaten vor Ablauf gehört. Muss der AG dem 3. Jahr zustimmen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. 300 € Sockelbetrag plus Geschwisterbounus, wenn das erste Kind unter 3 ist 2. Bis zum 3. Geb. des letzten Kindes, die Überschneidung kann man mit Zustimmung des AG nehmen 3. 8 Wo. vorher Liebe grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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1. Wenn du vor dem nächsten Kind nicht arbeiten warst, bekommst du nur 300 euro + evtl. den Geschwisterbonus (75euro, wenn 1 Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6). 2. Du kannst für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit nehmen.


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