Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich bin z. Z. in Erziehungszeit für mein erstes Kind und wieder schwanger. Ich habe für das erste Kind kein Erziehungsgeld beantragt, weil ich mir selbst ausrechnen konnte, dass ich keins bekomme. Wie wird jetzt das Elterngeld für das zweite Kind berechnet? Bisher habe ich nur gelesen, dass die Zeiten von Mutterschafts- und Erziehungsgeldbezug rausgerechnet werden. Habe ich nun einen Nachteil, weil ich das Erziehungsgeld gar nicht beantragt habe? Mit freundlichen Grüßen Clarina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für das erste Kind? Nein. Sie bekommen so oder so nur den Geschwisterbonus + Sockelbetrag. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du bekommst den Mindestsatz von 300€ und den Geschwisterbonus(1 Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6) in Höhe von 75€


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