Mitglied inaktiv
Hallo hier nochmal ne Frage zwecks Elterngeld. Wir hatten anfang dieses Jahres die Steuerklassen (Ich 3 mein Mann 5) gewechselt, da mir das vom Steuerberater zwecks Mutterschafts- und Elterngeld angeraten wurde. U. a. auch hier im Forum. Unsere Tochter wurde nun am 26.05. geboren. Ich werde das 1. Jahr zuhause bleiben und mein Mann nimmt die 2 Vatermonate im Anschluss daran. Als nun die Genehmigung für das Elterngeld kam, stand in meinem Antrag, dass man den Wechsel der Steuerklassen bei mir nicht berücksichtigt hätte, da ich dies nur wegen der Erhöhung des Elterngeldes getan habe. War mir ja schon fast klar. Als jetzt aber dann der Antrag von meinem Mann kam, musste ich feststellen, dass man komischerweise bei ihm den Wechsel in die Steuerklasse 5 berücksichtigt hat!!! Das verstehe ich dann widerum nicht so recht. Wenn man es doch bei dem einen Ehepartner nicht anerkennt, darf es doch beim anderen Ehepartner auch nicht berücksichtigt werden, oder liege ich da falsch??? Mein Mann bekommt dadurch nämlich im nächsten Jahr einiges weniger an Elterngeld als ich. Obwohl er eigentlich weniger verdient. Und bei ihm wurden ja sogar die vollen 12 Monate vor der Geburt der Kleinen berücksichtigt, d. h. bis April. Bei mir ja nur bis März wegen Mutterschutz! Von Februar - April hat mein Mann wegen dem Steuerklassenwechsel nämlich das Doppelte an Steuern gezahlt wie vorher in 4!
Hallo, verstehe ich auch nicht. Bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann! Liebe Grüsse, NB
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