Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin zwar noch nicht schwanger, wir "üben" noch. ABer folgende Fragen hätte ich trotzdem bereits... 1. ich bin Projektleiterin in einer Firma - und habe einen Dienstwagen... der Vertrag läuft ja auf 3 Jahre - was passiert wenn ich schwanger bin bzw. 1-2 Jahre Elternzeit nehme - bleibt mir der Dienstwagen? 2. ich kann ja während der Elternzeit bis zu 30 Std. arbeiten, oder? Wie berechnet sich dann das Geld? Bekomme ich Elterngeld und die 30 Std.? 3. Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Schwangerschaft bis 8 Wochen danach... über den Jahreswechsel müsste man wahrschheinlich den Urlaub davor nehmen, damit der nicht verfällt, oder? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe D. Bauer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Je nach Vertrag, im Zweifel nein 2. Sie bekommen dann nur für die Differenz die 67 % 3. Nein, der Urlaub verfällt nicht, er kann nach dem EU genommen werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Einkommen vor der Elternzeit-Einkommen während Elternzeit und davon dann die 67%. Während der Elternzeit darf bis 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und bekommt man dann das elterngeld und sein 30 std gehalt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, Dein Gehalt wird angerechnet und das Elterngeld gekürzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hm, ok. dann müsste man ja erst einmal berechnen, wie man eigentlich günstiger fährt. Bei einer 30 Std woche würde ich wohl brutto 2000 € verdienen. Dann berechnet sich das Elterngeld dann wie?? weil es liegen ja immer 12 Monate zugrunde - und das GEhalt vorher ist ja immer höher... sind das dann 11 Monate normales gehalt und dann mutterschutz und nach mutterschutz 1 monat 30 std.?? puh, das erscheint mir aber kompliziert. sorry wenn die fragen ziemlich naiv sind aber ich beschäftige mich noch nicht besonders lange mit dem thema und habe auch noch kein site gefunden, auf der das schön erklärt wäre..


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...