Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, ich bin zwar noch nicht schwanger, wir "üben" noch. ABer folgende Fragen hätte ich trotzdem bereits... 1. ich bin Projektleiterin in einer Firma - und habe einen Dienstwagen... der Vertrag läuft ja auf 3 Jahre - was passiert wenn ich schwanger bin bzw. 1-2 Jahre Elternzeit nehme - bleibt mir der Dienstwagen? 2. ich kann ja während der Elternzeit bis zu 30 Std. arbeiten, oder? Wie berechnet sich dann das Geld? Bekomme ich Elterngeld und die 30 Std.? 3. Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Schwangerschaft bis 8 Wochen danach... über den Jahreswechsel müsste man wahrschheinlich den Urlaub davor nehmen, damit der nicht verfällt, oder? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe D. Bauer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Je nach Vertrag, im Zweifel nein 2. Sie bekommen dann nur für die Differenz die 67 % 3. Nein, der Urlaub verfällt nicht, er kann nach dem EU genommen werden. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Einkommen vor der Elternzeit-Einkommen während Elternzeit und davon dann die 67%. Während der Elternzeit darf bis 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

und bekommt man dann das elterngeld und sein 30 std gehalt?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, Dein Gehalt wird angerechnet und das Elterngeld gekürzt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hm, ok. dann müsste man ja erst einmal berechnen, wie man eigentlich günstiger fährt. Bei einer 30 Std woche würde ich wohl brutto 2000 € verdienen. Dann berechnet sich das Elterngeld dann wie?? weil es liegen ja immer 12 Monate zugrunde - und das GEhalt vorher ist ja immer höher... sind das dann 11 Monate normales gehalt und dann mutterschutz und nach mutterschutz 1 monat 30 std.?? puh, das erscheint mir aber kompliziert. sorry wenn die fragen ziemlich naiv sind aber ich beschäftige mich noch nicht besonders lange mit dem thema und habe auch noch kein site gefunden, auf der das schön erklärt wäre..


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen,   meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe.   Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...

Liebe Frau Bader,   ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...

Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...

Hallo Frau Bader,  mein ET ist am 30.09 und ich möchte 2 Jahre in Elternzeit gehen, allerdings nur Elterngeld Basis beantragen und nach dem ich kein Elterngeld mehr erhalte einen 15 Std./W Job machen. In der restlichen Elternzeit bei dem ich kein Elterngeld erhalte möchte ich Wohngeld beantragen Muss ich mit irgendwelchen Rückzahlungen be ...

Hi, was ist der relevante Bemessungszeitraum für das Elterngeld eines 2. Kindes, wenn: - ich verbeamtete Lehrerin bin und bereits ein Kind habe - 1. Kind kam im Oktober 24 zur Welt, das 2. Kind wäre für Ende 2026 geplant - Elterngeldbezug endet im Dezember 2025 - Ende 2025 Start einer freiberuflichen Tätigkeit als Nachhilfelehrerin ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin ein Zahnmedizinische fachangestellte und ich bin jetzt im Elternzeit bis 2027, mein Elterngeld endet nächste Monat weil mein Kind wird ein Jahr alt,  die frage jetzt wie kann ich die nächsten zwei jahre finanzieren,  kann arbeitslosengeld I  beantragen oder muss ich mich erstmal kündigen??? Oder was kann mann b ...

Sehr geehrte Frau Bader,  bei der Frage zur Mindestbezugszeit Elterngeld hatten sie geantwortet, dass die Bewilligung insgesamt aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass die Person nur für einen Monat Elterngeld beanspruchen kann/möchte.  Das ist meiner Meinung nach so nicht ganz korrekt.  Der von Ihnen zitierte Teil der Richtlinien is ...

Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt.  Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...

Guten Tag,  ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April.  Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte.  Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...