Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld

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Liebe Frau Bader, ich bin zwar noch nicht schwanger, wir "üben" noch. ABer folgende Fragen hätte ich trotzdem bereits... 1. ich bin Projektleiterin in einer Firma - und habe einen Dienstwagen... der Vertrag läuft ja auf 3 Jahre - was passiert wenn ich schwanger bin bzw. 1-2 Jahre Elternzeit nehme - bleibt mir der Dienstwagen? 2. ich kann ja während der Elternzeit bis zu 30 Std. arbeiten, oder? Wie berechnet sich dann das Geld? Bekomme ich Elterngeld und die 30 Std.? 3. Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Schwangerschaft bis 8 Wochen danach... über den Jahreswechsel müsste man wahrschheinlich den Urlaub davor nehmen, damit der nicht verfällt, oder? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe D. Bauer


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Je nach Vertrag, im Zweifel nein 2. Sie bekommen dann nur für die Differenz die 67 % 3. Nein, der Urlaub verfällt nicht, er kann nach dem EU genommen werden. Liebe Grüsse, NB


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Einkommen vor der Elternzeit-Einkommen während Elternzeit und davon dann die 67%. Während der Elternzeit darf bis 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden.


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und bekommt man dann das elterngeld und sein 30 std gehalt?


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Nein, Dein Gehalt wird angerechnet und das Elterngeld gekürzt.


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hm, ok. dann müsste man ja erst einmal berechnen, wie man eigentlich günstiger fährt. Bei einer 30 Std woche würde ich wohl brutto 2000 € verdienen. Dann berechnet sich das Elterngeld dann wie?? weil es liegen ja immer 12 Monate zugrunde - und das GEhalt vorher ist ja immer höher... sind das dann 11 Monate normales gehalt und dann mutterschutz und nach mutterschutz 1 monat 30 std.?? puh, das erscheint mir aber kompliziert. sorry wenn die fragen ziemlich naiv sind aber ich beschäftige mich noch nicht besonders lange mit dem thema und habe auch noch kein site gefunden, auf der das schön erklärt wäre..


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