Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich bin zwar noch nicht schwanger, wir "üben" noch. ABer folgende Fragen hätte ich trotzdem bereits... 1. ich bin Projektleiterin in einer Firma - und habe einen Dienstwagen... der Vertrag läuft ja auf 3 Jahre - was passiert wenn ich schwanger bin bzw. 1-2 Jahre Elternzeit nehme - bleibt mir der Dienstwagen? 2. ich kann ja während der Elternzeit bis zu 30 Std. arbeiten, oder? Wie berechnet sich dann das Geld? Bekomme ich Elterngeld und die 30 Std.? 3. Mutterschutz beginnt ja 6 Wochen vor der Schwangerschaft bis 8 Wochen danach... über den Jahreswechsel müsste man wahrschheinlich den Urlaub davor nehmen, damit der nicht verfällt, oder? Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe D. Bauer
Hallo, 1. Je nach Vertrag, im Zweifel nein 2. Sie bekommen dann nur für die Differenz die 67 % 3. Nein, der Urlaub verfällt nicht, er kann nach dem EU genommen werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Einkommen vor der Elternzeit-Einkommen während Elternzeit und davon dann die 67%. Während der Elternzeit darf bis 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
Mitglied inaktiv
und bekommt man dann das elterngeld und sein 30 std gehalt?
Mitglied inaktiv
Nein, Dein Gehalt wird angerechnet und das Elterngeld gekürzt.
Mitglied inaktiv
hm, ok. dann müsste man ja erst einmal berechnen, wie man eigentlich günstiger fährt. Bei einer 30 Std woche würde ich wohl brutto 2000 € verdienen. Dann berechnet sich das Elterngeld dann wie?? weil es liegen ja immer 12 Monate zugrunde - und das GEhalt vorher ist ja immer höher... sind das dann 11 Monate normales gehalt und dann mutterschutz und nach mutterschutz 1 monat 30 std.?? puh, das erscheint mir aber kompliziert. sorry wenn die fragen ziemlich naiv sind aber ich beschäftige mich noch nicht besonders lange mit dem thema und habe auch noch kein site gefunden, auf der das schön erklärt wäre..
Ähnliche Fragen
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mischeinkünfte Elterngeld
- Keine Spätzulagen mehr?
- Reise trotz AU
- Teilzeit während der Elternzeit
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot