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Hallo Frau Bader, ich hab auch mal eine Frage zum Elterngeld, da ich gerade die Welt nicht mehr verstehe. Mein Sohn ist am 12.7. geboren, 11 Tage vor ET. Ich nehme die Elternzeit nur in den ersten zwei Monaten, danach mein Mann für 12 Monate. Ich habe 1102,50 netto zuletzt verdient und hatte noch einen 400 eur-Job. So nun haben wir heute den Elterngeldbescheid für meinen Mann seine Monate bekommen (bei meinem war noch was ungeklärt). Jetzt sagt die Elterngeldbehörde, wir bekommen erst ab dem 12.10. Elterngeld (dann auch nur 11 Monate), da ich im 3 LM meines Kindes Mutterschaftsgeld beziehe. Dies ist aber so nicht richtig. Die schreiben gleichzeitig aber auch, dass das MuSchG am 11.9. endet. Also das MuSchG wird ja nur bis einschließlich 17.9. gezahlt, so dass auf das Elterngeld 5 Tage anzurechnen wären. Und in den 5 Tagen verdiene ich keine 300 EUR. Egal wie ich es rechne. Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass ich die Differenz zu den 300 eur (hab ausgerechnet ca. 50 EUR) bekommen muss. Was nun? LG Arlett
Hallo, Sie bekommen insgesamt 14 Wo.MG. In der Zeit wird es auf das EG angerechnet. Liebe Grüsse, NB
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