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Hallo Frau Bader, ich hab auch mal eine Frage zum Elterngeld, da ich gerade die Welt nicht mehr verstehe. Mein Sohn ist am 12.7. geboren, 11 Tage vor ET. Ich nehme die Elternzeit nur in den ersten zwei Monaten, danach mein Mann für 12 Monate. Ich habe 1102,50 netto zuletzt verdient und hatte noch einen 400 eur-Job. So nun haben wir heute den Elterngeldbescheid für meinen Mann seine Monate bekommen (bei meinem war noch was ungeklärt). Jetzt sagt die Elterngeldbehörde, wir bekommen erst ab dem 12.10. Elterngeld (dann auch nur 11 Monate), da ich im 3 LM meines Kindes Mutterschaftsgeld beziehe. Dies ist aber so nicht richtig. Die schreiben gleichzeitig aber auch, dass das MuSchG am 11.9. endet. Also das MuSchG wird ja nur bis einschließlich 17.9. gezahlt, so dass auf das Elterngeld 5 Tage anzurechnen wären. Und in den 5 Tagen verdiene ich keine 300 EUR. Egal wie ich es rechne. Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass ich die Differenz zu den 300 eur (hab ausgerechnet ca. 50 EUR) bekommen muss. Was nun? LG Arlett
Hallo, Sie bekommen insgesamt 14 Wo.MG. In der Zeit wird es auf das EG angerechnet. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
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Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
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