Frage: Elterngeld

Hallo!

Mitglied inaktiv - 03.08.2007, 08:50



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus. Während des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei weiter kk-versichert. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2007



Antwort auf: Elterngeld

Sorry, falsche Taste Hallo! Ich habe ja bereits etwas weiter unten schon zum Erziehungsgeld mit meinem Sohn Marvin gefragt. Nun habe ich eine Frage bzgl. des Elterngeldes mit meinem 2. Sohn (ET 22.08.). Wir werden das Mindestelterngeld und einen Geschwisterbonus erhalten. Nun besteht ja die Möglichkeit, sich das Geld aufgeteilt auf 2 Jahre auszahlen zu lassen. Wie sieht dass dann im 2. Jahr mit der Krankenversicherung aus? Bin ich dann beitragsfrei versichert (habe keinen Arbeitgeber, war vor der Entbindung des 1. Kindes arbeitslos und bin derzeit noch mit Marvin im 2. Erziehungsjahr). Oder muss ich mich dann freiwillig versichern? Und wieviel Geld wird mir dann monatlich ausgezahlt? 150 € und der komplette Geschwisterbonus oder gesamt nur die Hälfte? Beträgt der Geschwisterbonus 65 oder 75 €? Und wenn ich doch schon nach Ablauf von 1 Jahr wieder arbeiten gehen kann, bekomme ich dann das zurückgelegte Geld für das 2. Jahr ausgezahlt? Danke

Mitglied inaktiv - 03.08.2007, 08:56



Antwort auf: Elterngeld

Geschwisterbonus beträgt 75€. Gibts aber nur wenn 1 Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 6

Mitglied inaktiv - 03.08.2007, 09:25



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