Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter (25 Jahre) hat eine Tochter (1 Jahr). Sie erwartet im April 2008 das 2. Kind. Bevor die Kleine geboren wurde, hat meine Tochter in einem befristeten Arbeitsvertrag gearbeitet. Sie bekommt Erziehungsgeld und Unterstützung von der ARGE bis die Kleine 2 Jahre alt ist.Meine Tochter ist allein erziehend. Wie verhält es sich nun mit dem Elterngeld, welche finanziellen Mittel stehen meiner Tochter zu? Welche Berechnungsgrundlage gilt für sie?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Außerdem KG und Unterhalt vom jeweiligen KV. Und wahrscheinlich weiter Arge-Leistungen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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HI... ich weiß nur, das der oder evtl. die Kindsväter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes auch der Mutter gegenüber Unterhaltspflichtig sind (selbst wenn Sie nicht verheiratet waren...) LG Peeka


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