Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader! ich habe eine Frage zur Steuerklassenwahl. Ich habe während meiner Elternzeit in 2006 häufiger Folgendes gelesen: „Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt betreut, sollte so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen, raten die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..“ Wir haben einen Steuerberater dazu befragt und er hat uns auch dazu geraten. Seit meiner „Wieder-Arbeitsaufnahme“ in 2006, habe ich somit die III und mein Mann die V. Während des halben Jahr Elternzeit in 2006 hatte mein Mann die III und ich die V, da ich keinen Verdienst hatte. Davor hatten wir seit unserer Hochzeit die Steuerklassen IV/IV. Jetzt habe ich gelesen, dass die Elterngeldkassen angewiesen sind, einen auf der Lohnsteuerkarte ersichtlichen Wechsel des betreuenden Elternteils in die günstigere Steuerklasse III zu prüfen. Verdient dieser weniger als der Partner, stuft die Behörde den Wechsel als Rechtsmissbrauch ein. Folge: Das höhere Nettogehalt wird nicht berücksichtigt, das Elterngeld wird auf Basis der alten Steuerklasse berechnet. Wenn wir in 2008 ein 2. Kind bekommen, wird auch dann noch geprüft, obwohl die Finanzbehörde den Steuerklassenwechsel in 2006 akzeptiert hat? Wäre es dann schlimmstenfalls so, dass die V für das Elterngeld zugrunde gelegt würde (da war ich in der Elternzeit und hatte keinen Verdienst)? Oder würde das Elterngeld nach der Klasse IV bemessen (hatten wir vor der Elternzeit)? Vielen Dank für die Hilfe und Grüße!
Hallo, bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann! Liebe Grüsse, NB
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