Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo liebe Frau Bader, ich habe am 31.3.04 entbunden, und habe damals 3 jahre erziehungsurlaub genommen. erziehungsurlaub ging jetzt bis zum 01.04.07. jetzt habe ich nochmal entbunden am 4.03.07. das hat sich überschnitten mit dem alten und neuen erziehungsurlaub. ich habe jetzt wieder elterzeit bei meinem arbeitgeber für 3 jahre gestellt. habe vor der ersten geburt vollzeit gearbeitet , 1200 Euro. meine Frage da ich ja im erziehungsurlaub nicht gearbeitet habe , wieviel würde ich jetzt Elterngeld erhalten? Sie haben mir dann geantwortet: Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Heißt es jetzt ich bekomme nur die 300 Euro? DANKE nochmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich darf hier keine Einzelberechnungen durchführen. Bitte schauen Sie bei dem EG_rechner unter www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ja, du bekommst nur den Sockelbetrag von 300 Euro für ein Jahr. Was man vorher gemacht hat ist egal, die letzten 12 Monate sind ausschlagebend. Gruß Annette


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