Mitglied inaktiv
Ich habe da mal eine Frage. Mehrfach wurde hier in diesem Forum schon nach dem Fall gefragt, ob man wenn man noch fest angestellt aber in Erziehungsurlaub ist bei einer weiteren Schwangerschaft den Mindestsatz bekommt, oder nach dem letzten Gehalt vor dem 1. Kind berechnet wird. Jedesmal kam die Standartantwort zum Geschwisterbonus: "Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus." Doch damit wird doch nicht die Frage beantwortet, oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch. Da ich das nicht wirklich verstehe, versuche ich mal konkreter zu fragen. wenn eine frau in erziehungsurlaub ist und als beispiel vor dem 1. Kind 2600€ Brutto verdient hat, bekommt sie dann 375€ (300€ Mindestsatz+75€ Geschwisterbonus) oder bekommt sie 1916.20€, da das alte Einkommen noch angerechnet wird und dann noch Geschwisterbonus draufkommt? MfG Iguana
Hallo, ich versuche es noch mal. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bedeutet also, wenn das 1. Kind ein 2006'er Kind ist, bekommt man nur Mindestelterngeld und Geschwisterbonus, da das Kind noch kein Elterngeld bekommen hat? Wäre das nicht irgendwie unfair, dann würden ja praktisch alle folgenden Geschwister benachteiligt.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job