Mitglied inaktiv
Hallo, habe auch eine Frage zum Elterngeld. Meine Tochter ist 09/2006 geboren, mein Arbeitsvertrag war befristet bis 12/2006. Ich habe also gar keine Elternzeit über meinen Arbeitgeber gehabt (nach Ablauf vom Mutterschutz hatte ich noch Resturlaub, deshalb keine Elternzeit beantragt). Wenn ich nun innerhalb der nächsten 36 Monate das nächste Kind bekomme, erhalte ich dann nur die 300,- oder wird auch mein letztes Gehalt für den Geschwisterbonus angerechnet (auch wenn ich jetzt nicht mehr angestellt bin). Erhalte ich überhaupt die 300,-? Oder ist Voraussetzung dafür immer, dass man bei einem Arbeitgeber in Elternzeit ist? Danke!
Hallo, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Gruß, NB
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