Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, heute wende ich mich auch mal an Sie,ich bin zur Zeit in EZ-Urlaub der bis zum 20.7.07 geht nun bin ich wieder SS und der neue Mutterschutz wird so um den 24.7.07 beginnen,nun hab ich folgenden Artikel endeckt. Bekommt die Mutter erneut Eltergeld,wenn sie in der EZ wieder SS wird? Das Eltergeld gibt es bei jedem Kind.Bei der E-Ermittlung werden Zeiten des Mutterschaftsgeld und des Elterngeldbezugs ausgeklammert.So wird vermieden,dass das Elterngeld sinkt,weil es jetzt ein geringeres oder kein Erwerbseinkommen mehr gibt.Haben Eltern 2 Kinder unter 3 oder mehr unter 6 Jahren,erhöht sich das EG um 10%,mindestens jedoch um 75€im Monat.Mit dem Ende des Monats,in dem das ältere Geschwisterkind sein 3 bzw 6 Lebensjahr vollendet,entfällt der Erhöhungsbetrag.Der Grundbetrag des EG läuft weiter bis zum Ende des Bezugsraumes von 12-14 Mon. So und nun meine Fragen: Nach was wird mein Elterngeld berechnet nach dem Erziehungsgeld(was ich 1Jahr bekommen habe)oder nach dem Verdienst davor? Wie bin ich dann Versichert? Ach ja ich bin Alleinerziehend. Es ist zwar sehr lang geworden aber bin sehr verwirrt.Ich möchte mich ganz Herzlich bei Ihnen Bedanken und ich Denke das hier alle sehr Froh sind sie hier zu haben. Viele liebe Grüße Olpschine
Hallo, DANKE ;-) Sie sind doch gar nicht mehr im EU, wenn die neue Schutzfrist beginnt. Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate, in den aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, nicht mitgezählt. In diesen Monaten ist das für die Höhe des Elterngelds maßgebliche Einkommen aus Gründen, die unmittelbar mit der Geburt und Betreuung von Kindern zusammenhängen, geringer. Würden sie berücksichtigt, würde das Elterngeld sinken Liebe Grüsse, NB
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