Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld

Frage: elterngeld

Mitglied inaktiv

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wenn ich vor MUSchu nur knapp 5 monante arbeite und dabei ca 1000 euro verdiene, wird denn der durchschnitt von den gearbeiten 4 monaten berechnet, oder wird der gesamtbetrag durch 12 ( 12 monate...in dennen ich im elternjahr war) berrechnet. das wäre ja finaziell ein erheblicher unterschied. ich werd nicht ganz schlau..


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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im april 2005 kam mein zweiter sohn auf die welt. davor habe ich drei jahre gearbeitet. dann bin ich nach dem mutterschutz in die elternzeit für zwei jahre gegangen.(wird das vielleicht angerechnet?) jetzt muss ich im april wieder arbeiten, bin aber ungeplant wieder schwanger geworden, sodass ich ende juli wieder in den mutterschutz gehe. 4 monate verdiene ich ja dann... bin etwas verzweifelt und ich finde das alles auch echt undurchsichtig. vielen dank für die mühen


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