Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader Ich bekomme im Juli 07 mein zweites Kind. Meine Tochter ist dann noch keine 24 Monate alt. Jetzt meine Frage ich arbeite seit der Geburt Teilzeit bekomme ich dann nur die 67 % auf mein Teilzeiteinkommen angerechnet oder auf das Gehalt vor der Geburt meiner Tochter? Weil so wie ich das verstanden habe bekommt man ja wenn man von einem Erziehungsurlaub in den nächsten übergangslos kommt die 67% vom Gehalt das vor dem ersten Erziehungsurlaub erziehlt wurde. Ist das auch richtig? Gruß Melli die das alles nicht ganz versteht


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mehrkindfamilien erhalten einen Geschwisterbonus. Dieser trägt in mehrfacher Hinsicht den besonderen Bedürfnissen dieser Familien Rechnung: Erstens werden bei der Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes neben Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs insbesondere auch Zeiten des Elterngeldbezugs ausgeklammert. Ein Absinken des Elterngelds durch das in diesen Zeiten geringere oder fehlende Erwerbseinkommen wird so vermieden. Zweitens wird das danach zustehende Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber 75 Euro im Monat erhöht. Und drittens wird dieser Erhöhungsbetrag abhängig von der konkreten Familiensituation gewährt. Der Anspruch besteht solange, wie mindestens ein älteres Geschwisterkind unter drei Jahren mit im Haushalt lebt. Bei zwei oder mehr älteren Geschwisterkindern genügt es, wenn mindestens zwei das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Geburtenabstand zu dem Kind, für das jetzt Elterngeld beantragt wird, kann dann also sogar größer als drei Jahre sein. Mit dem Ende des Monats, in dem das ältere Geschwisterkind seinen dritten bzw. sechsten Geburtstag vollendet, entfällt der Erhöhungsbetrag. Der Grundbetrag des Elterngelds läuft weiter bis zum Ende des Bezugszeitraums von zwölf oder vierzehn Monaten. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Melli! Hätte vielleicht deinen Beitrag erst lesen sollen dann hätte ich meinen nicht schreiben brauchen. Befinde mich in einer ähnlichen Situation. Wo hast du denn gelesen das man 67% vom Nettolohn kriegt, wenn man übergangslos in die nächste Erziehungszeit geht? Ich suche mich auch schon dumm und dämlich um mir diese Frage zu beantworten. Man will ja schon wissen mit wieviel Geld man planen kann. Bei mir fällt auch ende Januar 07 das Erziehungsgeld weg, weil meine Tochter dann 2 wird. Das merkt man schon, wenn man es eigentlich braucht!


Mitglied inaktiv

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Also soweit ich weiß, bekommt man nur 300€, bzw. bei Teilzeit 67%, wenn´s unter 1000€ sind, mehr als 67%. Bemessungsgrundlage sind die letzten 12 Monate, davon der Durchschnitt. Bei einem weiteren Kind unter 3, gibt´s 75€ dazu, bis zum 3. Geburtstag (innerhlab dieses einen Jahres Elterngeld).


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