Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir sind seit einiger Zeit mitten in der Familienplanung für das 2. Kind. Deshalb hab ich mal einige Fragen zum neuen Elterngeld. Ich arbeite in einem 400 € Job und mein Mann verdient brutto 1800 €. Wir haben bereits ein 7 Jahre alten Sohn. Wenn es mit dem Baby klappt und ich nach dem 01.01.07 entbinden würde, wie würde bei uns das Elterngeld berechnet werden? Ich meine keine konkrete Zahl, sondern bekomm ich dann nur die 300 Euro, oder werden unsere beiden Einkommen (da so niedrig im Vergleich zum Durchschnitt) zusammengenommen als Familieneinkommen? Sowas hab ich nämlich irgendwo im Internet lesen können, aber überall steht was anderes. Wie ist es denn, wenn bereits Kinder vorhanden sind? Erhöht sich dann der Sockelbetrag oder bekommt man dann auch nur die 300 Euro, egal ob man schon 1 oder 2 Kinder hat? Vielen lieben Dank Andrea
Hallo, * Das Elterngeld ersetzt als Einkommensersatzleistung 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) des /derjenigen, der/die auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet oder diese einschränkt. * Das Elterngeld wird um ein Leistungselement für Eltern mit geringen Einkommen oder nichterwerbstätige Eltern ergänzt (ein vom Familieneinkommen unabhängiger Sockelbetrag von 300 Euro), alle Erziehenden erhalten eine Mindestleistung (jedenfalls in der Höhe des bisher sechsmonatigen vollen Erziehungsgeldes). * Soziale Transferleistungen werden auf das Elterngeld angerechnet. Das Elterngeld wird nicht als Einkommen im Rahmen des Wohngeldes berücksichtigt. * Das Elterngeld wird für ein volles Jahr gezahlt unter Anrechnung des zweckgleichen Mutterschaftsgeldes. Eltern können wählen, ob sie das volle Elterngeldbudget auf bis zu zwei Jahre verteilen wollen. * Die zwölf Monate des Bezugszeitraums können zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Zwei zusätzliche Monate bleiben dem anderen Elternteil - meist dem Vater - reserviert. * Die Leistung ist steuerfinanziert, steuer- und abgabefrei, bestimmt jedoch den steuerlichen Progressionsvorbehalt. * Die bisherigen Regelungen zur Elternzeit bleiben erhalten. Teilzeittätigkeit während des Bezugs ist möglich. Es ist zu prüfen, in welcher Höhe das Elterngeld bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Rahmen der Elternzeit gezahlt werden kann und ab welcher Höhe des Haushaltseinkommens es gegebenenfalls entfällt Gruß, NB
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