heimchen1981
Hallo Frau Bader! Unser erstes Kind wurde im Juni 2011 geboren. Somit habe ich bis Juni 2012 Elterngeld bezogen. Die Elternzeit geht noch bis Juni 2013. Im März 2013 wird unser zweites Kind geboren. Nun bin ich allerdings seit 6 Wochen schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben. Wie ist das nun bei der Berechnung des neuen Elterngeldes? Werden diese 6 Wochen mit 0€ Einkommen berechnet oder wird diese Zeit herausgenommen aus der Berechnung!? Vielen Dank
Hallo, wenn die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist, darf diese nicht zu ihrem Nachteil gehen, es wird also die Zeit davor genommen. Liebe Grüße NB
SumSum076
Wenn du nicht arbeiten bist, dann werden alle Monate zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und dem Beginn des Mutterschutzes für Kind 2 mit je Null Euro berechnet. (Das dürften dann die Monate Juli bis Dez sein). Egal, ob du krank geschrieben bist oder nicht. Übrigens kannst du die Elternzeit (auch ohne Zustimmung des AG) pünktlich zum Mutterschutzbeginn für Kind 2 beenden und erhältst damit das volle Mutterschaftsgeld. Gruß Sabine
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