Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage in meinem (etwas umfangreichen Fall). Mein erstes Kind ist am 19.1.18 geboren worden. In der Mutterschutzzeit und der aktuell laufenden Elternzeit (in der ich Elterngeld Plus beantragt habe und nebenbei 14,5h Wochenstunden arbeite) habe ich einen höheren Abschluss erzielt und würde demnach in eine höhere Gehaltsstufe eingegliedert werden. Jetzt ist das zweite Kind unterwegs (Mutterschutzbeginn:31.5.19) und die Frage mit dem Elterngeld kam auf sowie die neue Gehaltsstufe. Meinem AG musste ich jetzt nach einem Jahr (19.1.19) mitteilen, wie ich weiterbeschäftigt werden möchte. Dazu habe ich geantwortet, dass ich dass ich meine aktuell laufende Elternzeit (Elterngeld Plus: 2 Jahre Elternzeit) kurzfristig zum 31.5.2019 unterbrechen möchte. Der Beschäftigungsumfang von 14,5 Wochenstunden würde bis dahin beibehalten werden. Die restlich verbleibende Elternzeit würde bis zum 8. Geburtstag übertragen werden. Nun wird ja die Elternzeit unterbrochen und nicht beendet und quasi nach hinten verschoben. Das Mutterschaftsgeld und das Einkommen (die 14,5h, die ich momentan arbeite) würden ansonsten verrechnet; wo ja eigentlich Geld "verloren" geht. Ist es möglich sich die restlichen Monate "pauschal" auszahlen zu lassen, oder muss man das dann wieder in Basisgeld umwandeln lassen? Ist diese Überlegung dann richtig: die restlichen Monate 4.-8. in Basisgeld umwandeln zu lassen und dann auf die Monate 17.-21. zu verzichten? So oder so würde ich dann etwas weniger "rauskriegen", bevor alles verrechnet wird, oder? Eine wichtige finanzielle Sache ist noch die: Wenn ich in eine höhere Gehaltsstufe eingegliedert werde, gibt es dann auch Abzüge beim Elterngeld? Für das zweite Kind muss ich dann normal wieder Elternzeit und Elterngeld beantragen? Ich hoffe, dass alles einigermaßen klar ist. Habe ich etwas übersehen oder falsch angegangen? Danke für Ihre Rückmeldung. Schreibaer01
von Schreibaer01 am 06.02.2019, 14:31