Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Kind kommt während der Elternzeit

Frage: Zweites Kind kommt während der Elternzeit

Annalein86

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Hallo, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Ich werde aus den Informationen im Internet einfach nicht schlau. Ich befinde mich derzeit noch bis Dezember 22 in elternzeit für unser erstes Kind (geboren im März 21). Nun bin ich erneut schwanger und das zweite Kind soll im September 22 kommen, also noch während der laufenden Elternzeit. Erhalte ich das gleiche Elterngeld wie bei Kind 1 oder nur den mindestsatz von 300? Liebe Grüße und danke schon mal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt, wenn das Kind vor dem 01.09.2021 geboren ist. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Auf die Ausklammerung kann man verzichten, wenn das Kind ab dem 01.09.2021 geboren ist. Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Sie sollten also das EG bis zum 14. Lebensmonat nehmen (Mai 22). Wenn man dann die Monate mit Mutterschutz von Kind 2 abzieht, bleiben wenige mit 0 € (kommt darauf an, wann im Set. das Kind ausgezählt ist). Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Tipp.... Beende auf jeden Fall die lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz. Nur dann gibt es Mutterschaftsgeld nach Vertrag vor Kind 1. Ich nenne an, du hast Basis Elterngeld bezogen. Dann zählen die Monate von April bis dem Vormonat wo der Mutterschutz beginnt mit 0€. Mindern das Elterngeld. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden ausgeklammert, auch wenn es nur ein Tag ist. Monate mit Elterngeld werden nämlich auch ausgeklammert. Die allerdings max bis zum 14. Lebensmonat. Bei Basis nur 12.


Annalein86

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Hallo zusammen, Danke für die Antworten. Ich beziehe Elterngeld plus für Kind 1. Für Kind 2 würde ich Basis Elterngeld beantragen. Dh. ich beende die Elternzeit für Kind 1 im Mai und bekomme den Rest ausgezahlt und beantrage ganz normal Elterngeld für Kind 2 (ET Mitte September) und dies wird dann mit dem Netto Verdienst vor Kind 1 berechnet abgl. 3 Monate á 0€?


Annalein86

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Und ganz blöde Frage: arbeiten gehen muss ich nicht, wenn ich im Mai die Elternzeit 1 beende?


Mitglied inaktiv

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Nein.... Nicht die Elternzeit im Mai beenden!!!! Sondern auf einen Tag zum neuen Mutterschutz. Du brauchst dann nicht arbeiten. Du kannst das Elterngeld auch bis auf einen Monat vor Mutterschutz laufen lassen. Oder halt zum Mai 22. Dann sind nur Juni Juli und evtl August als 0€ Monat. Geschwister bonus gibt es aber auch.


Mitglied inaktiv

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Wann beginnt der Mutterschutz also der Tag?


Annalein86

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Das erfahre ich am Donnerstag. Sage dann Bescheid. Vielen Dank schonmal für die Hilfe!


Mitglied inaktiv

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Dann teilst du dem AG mit, dass du zum neuen Mutterschutz deine Elternzeit beendest. Er darf das nicht ablehnen, er hat da kein Mitspracherecht. Elterngeld würde ich so klären, dass letzte Zahlung im Mai erfolgt. 14. Lebensmonat. Das restliche Elterngeld wird dir dann ausgezahlt. Nach stand jetzt hast du Juni und Juli kein Einkommen und damit 0€ August wird sicher ausgeklammert und September sowieso. Die Monate bis Mai 22 werden von der Zeit vor ersten kind genommen. Zzgl Geschwisterbonus von 10% bis Kind 1 drei Jahre alt ist. Evtl (das kommt auf das Datum an), wird der Juli 22 ausgeklammert weil da schon Mutterschutz ist. Du siehst soviel weniger wird es evtl gar nicht.


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