Japh
Hallo Frau Bader, Unser Kind kam im August 2020 zu Welt. Ich habe bis Juli 2022 Elternzeit. Wir nutzen das Basis Elterngeld, also bis Juli 2021. Meine Frage ist wenn wir im März 2022 noch ein Kind bekämen, welche Monate werden für das Elterngeld des zweiten Kindes angerechnet? Würde es sich lohnen ab Juli 2021 auf 450 Euro Basis arbeiten zu gehen oder lieber nicht? Vielen Dank
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Bei ET 3/21 ist der massgebliche Zeitraum dann 1/20 bis 12/21 weil ja im Januar der Mutterschutz beginnt Monate bis 7/20 werden ausgeklammert weil Elterngeld bezogen wird. Alle Monate danach zählen mit 0€ sollte man nicht arbeiten
Mitglied inaktiv
UPS ich lese gerade dass ihr erst 3/22 ein weiteres Kind plant Wieder die 12 Monate vorher also 2/21 bis 1/22 weil ja Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert werden. Monate ohne Lohn zählen mit 0€ rein ansonsten das Einkommen
Japh
Da ich ja von 02/21 bis 07/21 elterngeld bekomme werden diese Monate doch ausgeklammert oder richtig? Sprich es werden 6 Monate von vor dem Mutterschutz meines jetzigen Kindes herangezogen?
Mitglied inaktiv
Ja genau... Diese Monate werden wegen Bezug Basis EG ausgeklammert. Die restlichen Monate nicht mehr. Bis zum Monat Mutterschaftsgeld. Je nach ET ist es evtl schon 1/22. Bei dir wären es 7 Monate mit Lohn Abrechnungen wie Kind 1 und der Rest wäre 0€/Monat. Dann wieder Mutterschaftsgeld. Du musst dazu aber aktiv die lfd Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein ursprüngliche Vertrag wieder auf und du erhälst wie bei Kind 1 das Mutterschaftsgeld.
Japh
Genauso hatte ich es mir fast gedacht. Vielen Dank für deinen Hilfe.
Mitglied inaktiv
Bitte gerne Ich hoffe eure Planung klappt so, weil jeder Monat nach dem Elterngeld das neue Elterngeld schmälert ohne Einkommen.
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