Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld zweite Kind

Frage: Elterngeld zweite Kind

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Hallo, ich habe eine 7Monate junge Tochter und bekomme vorraussichtlich Jan./Fabr. mein zweites Kind,wenn ich nach 1Jahr Elternzeit(Oktober) für ca.3-4Monate bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten muss,werden mir doch diese und die restlichen Monate vor Elterzeit angerechnet oder? Also müsste ich am besten schon zu sehen diese Monate voll zu arbeiten um nicht weniger als jetzt zu bekommen,nicht wahr? Mein Mann möchte evtl.anschliessend meiner Elternzeit 2Monate zu Hause bleiben,dann könnten wir doch ohne Probleme die Steuerklasse wechseln(er 5 und ich 3,genau andersrum wie jeztzt)und gleich im neuen Jahr wieder andersrum sobald ich im Mutterschutz bin? Wie ist das wenn man für länger krankgeschrieben wird oder sogar eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommt,von wem bekommt man dann das Geld und in welcher Höhe,Gehaltsnah?(In meiner letzten Schwangerschaft war ich gerade mal gesammt 2Wochen krank) Ach und bekomme ich eine Geschwisterzulage?Wie wird die berechnet? Danke. Lg Jenny


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie zwischendrin arbeiten wird das EG höher. Wegen der Steuerklassen bitte auf der Seite unseres Steuerberaters fragen! Liebe Grüsse, NB


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