Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld zürckfordern

Frage: Elterngeld zürckfordern

M.Alkasem

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Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Bader,    hiermit wollte ich unser( ich und meine Frau) Problem mit der Elterngeldstelle teilen, vielleicht können Sie uns helfen und Rat geben,   für meine Töchter sie ist am 20.04.2022 geboren, und ich habe vorher das Elterngeld ( Basis )für mich und für meine Frau beantragt, und ich habe den ersten Monat von meiner Elternzeit von 20.042022 bis 19.05.2022 genommen und das habe ich für diesen Monat den Anspruch in Höhe von 1309,17 € bezogen, und ab 2. Geberts Monat bis 13. Geburtsmonat( 12 Monate lang) hat meine Frau das Elterngeld Basis in Höhe von 300 € erhalten. Und im Februar 2024 habe ich die Elterngeld per E-Mail gefragt, ob ich für meinen 2. Geburtsmonat wieder Elterngeld beantragen soll, und die Antwort kam ( bitte senden Sie uns die Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber mit der Angabe des Zeitraums der 2. Elternzeit ). und danach habe ich mit meinem Arbeitgeber den 2. Geburtsmonat geplant in der Zeit raum von 11.03.2024 bis 11.04.2024. Aber am 17.03. 2024 bekomme ich ein aber Brief von Elterngeld stelle und der Inhalt das ich kein Recht habe für meinen zweiten Monat Elternzeit in der Zeit raum zu nehmen weil in meinem Antrag steht nur Basis und ich müsste bis zum 15. Lebensmonat meiner Töchter nehmen.( das wusste ich vorher nicht) und muss ich den Anspruch von 1309,17€ zurückfordern.  warum muss ich den Anspruch zurückordern? (Ich habe in dieser Zeit kein Gehalt vom Arbeitgeber erhalten)  Für weitere Informationen und unterlagen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen    M. Alksem 


Succero

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Ganz einfach. Um Recht auf EG zu haben, musstest du 2 Monate EZ bis zum 15. LM deiner Tochter nehmen. Das hast du nicht getan. Damit ist die EG-Stelle im Recht. Dass du das nicht wusstest ist dein Versäumnis und ändert nichts daran. 


Bone

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Der Zeitraum 11.03 - 11.04 wäre auch falsch gewesen. Da hättest du den kompletten Lebensmonat nehmen müssen, also vom 20.03- 19.04. Selbst wenn das ein Jahr frühger gewesen wäre, hättest du hier auch Verluste beim EG gehabt. Da deine Frau nach dem 15ten Lebensmonat kein EG bezogen hat, kannst du auch nicht auf EG Plus ändern. 


Sternenschnuppe

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Es ist alles richtig. Du musst das Geld zurückzahlen. Frage nach ob sie ggf. Ratenzahlung akzeptieren wenn ihr es nicht komplett zahlen könnt. 


M.Alkasem

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Vielen Dank für Antwort


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