Sven!
Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger. Sie befindet sich in den letzten Zügen Ihres Masterstudiums, sodass sie bei Elternzeit nur den Mindestsatz von 300 EUR/mtl. erhalten würde. Gerne würde Sie ihr Studium aber fortsetzten, sodass ich gerne die Elternzeit und das Elterngeld für 12 Monate nehmen würde. Ich würde den Maximalsatz erhalten. Meine Fragen sind nun: 1. Sollte ich nun unerwartet doch nach z.B. 6 Monaten wieder Vollzeit arbeiten gehen, kann meine Frau spontan die verbleibenden Monate Elternzeit UND Elterngeld beziehen. Sprich ich erhalte kein Elterngeld mehr und sie würde den Satz von 300 EUR/mtl. erhalten? Oder verfällt mit Beginn der Wiederaufnahme meiner Vollzeitstelle der Anspruch auf das verbleibende Elterngeld? 2. Hat meine Frau auch als Studentin Anspruch auf die 2 Partnermonate? Sodass ich 12 Monate Elternzeit & Geld beziehe und Sie in den Partnermonaten zusätzlich 300 EUR/mtl. erhält? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sven
Hallo, 1. Ja, für die noch nicht ausgezahlten Monate 2. Ja Liebe Grüße NB
Dojii
1. Ja, man kann Elterngeldmonate, die noch nicht ausgezahlt wurden, auf den Partner übertragen, das ist kein Problem. Das muss nur rechtzeitig (etwa 4-6 Wochen) vorher bei der Elterngeldstelle angemeldet werden, damit der nächste Monat nicht doch noch an den falschen Elternteil ausgezahlt wird. 2. Ja, ihr habt Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeld, solange du davon mindestens zwei in Anspruch nimmst. Anspruch auf Elternzeit hat deine Frau nicht, da sie keinen Arbeitgeber hat. Das ist aber egal, da sie als Studentin keine Elternzeit braucht und trotzdem Elterngeld beziehen kann.
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