Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Zeit spontan im ersten Lebensjahr übertragen auf Partner?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld Zeit spontan im ersten Lebensjahr übertragen auf Partner?

Sven!

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist mit unserem ersten Kind schwanger. Sie befindet sich in den letzten Zügen Ihres Masterstudiums, sodass sie bei Elternzeit nur den Mindestsatz von 300 EUR/mtl. erhalten würde. Gerne würde Sie ihr Studium aber fortsetzten, sodass ich gerne die Elternzeit und das Elterngeld für 12 Monate nehmen würde. Ich würde den Maximalsatz erhalten. Meine Fragen sind nun: 1. Sollte ich nun unerwartet doch nach z.B. 6 Monaten wieder Vollzeit arbeiten gehen, kann meine Frau spontan die verbleibenden Monate Elternzeit UND Elterngeld beziehen. Sprich ich erhalte kein Elterngeld mehr und sie würde den Satz von 300 EUR/mtl. erhalten? Oder verfällt mit Beginn der Wiederaufnahme meiner Vollzeitstelle der Anspruch auf das verbleibende Elterngeld? 2. Hat meine Frau auch als Studentin Anspruch auf die 2 Partnermonate? Sodass ich 12 Monate Elternzeit & Geld beziehe und Sie in den Partnermonaten zusätzlich 300 EUR/mtl. erhält? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Sven


Dojii

Beitrag melden

1. Ja, man kann Elterngeldmonate, die noch nicht ausgezahlt wurden, auf den Partner übertragen, das ist kein Problem. Das muss nur rechtzeitig (etwa 4-6 Wochen) vorher bei der Elterngeldstelle angemeldet werden, damit der nächste Monat nicht doch noch an den falschen Elternteil ausgezahlt wird. 2. Ja, ihr habt Anspruch auf insgesamt 14 Monate Elterngeld, solange du davon mindestens zwei in Anspruch nimmst. Anspruch auf Elternzeit hat deine Frau nicht, da sie keinen Arbeitgeber hat. Das ist aber egal, da sie als Studentin keine Elternzeit braucht und trotzdem Elterngeld beziehen kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, 1. verstehe ich es richtig, dass ich das Mutterschaftsgeld (KK + AG = 100% des Netto) für 6 Wochen vor dem errechneten Termin bekomme und für 8 Wochen nach dem tatsächlichen Termin, dass ich also, wenn der tatsächliche Termin später liegt, länger mehr Geld bekomme? 2. Das Elterngeld (65 % des Netto) bekomme ich ja, fa ...

Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...

Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen?  Vielen Dank

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...

Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...

Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.)  Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...

Guten Tag Frau Bader,  wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...