Kunderella
Sehr geehrte Frau Bader, 1. verstehe ich es richtig, dass ich das Mutterschaftsgeld (KK + AG = 100% des Netto) für 6 Wochen vor dem errechneten Termin bekomme und für 8 Wochen nach dem tatsächlichen Termin, dass ich also, wenn der tatsächliche Termin später liegt, länger mehr Geld bekomme? 2. Das Elterngeld (65 % des Netto) bekomme ich ja, falls ich es richtig verstehe für 12 Monate nach dem tatsächlichen Termin? 3. Habe ich es richtig verstanden, dass mein Lebensgefährte beim Elterngeld im Antrag die gewünschte Elternzeit anmelden kann, ohne sie zu beantragen (?), heisst das, ohne es wg. Kündigungsschutz dem AG zu melden? Kann das dann noch geändert werden oder kann er einfach 7 Wochen vor Beginn einen eigenen Antrag ausfüllen? 4. Kann mein Lebensgefährte Elternzeit nehmen / Elterngeld erhalten, wenn er zwar die Vaterschaft anerkannt hat, aber bis dato keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt? Danke!
Hallo, 1. Ja 2. Ja 3. Verstehe ich nicht 4. Ja, mit Ihrer Zustimmung Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
mutterschaftsgeld bekommst du max 13 euro pro tag von der kk und den rest stockt der ag auf. elterngeld bekommt man eigentlich nur 10 monate da das mutterschaftsgeld angerechnet wird,also nach den 8 wochen muschugeld bekommt mann dann das eg.
Kunderella
@cke: Danke für Deine Antwort. Ich war unsicher dabei, was diese Texte, die man überall fiunden kann, faktisch heissen und wollte sichergehen, dass ich es richtig verstehe: d.h. KK und AG zusammen ergeben 100% des Netto und das 6 Wochen vor Termin bis 8 Wochen nach Termin, wobei beim 1.TErmin der berechnete gemeint ist und beim 2. der tatsächliche?
Lina_100
Hallo, für die 6 Wochen ist der berechnete Termin maßgeblich. Nicht "verbrauchte Tage" bei einer früheren Entbindung werden hinten dran gehängt. Entbindest du nach ET hört der Bezug nicht auf und es gibt nach tatsächlichem Termin 8 Wochen Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird aber auf das Elterngeld angerechnet, so dass du faktisch nur für gut 10 Monate ab tatsächlichem Termin Elterngeld bekommst. Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Sie schrieben mir, dass der alte Vertrag nach Ende der EZ wieder auflebt und die dortigen Einkünfte Grundlage für das neue EG sind. Ich war 3 Jahre in Elternzeit, diese endete 25 Tage vor Beginn des Mutterschutzes für mein zweites Kind. Von den 12 relevanten Ka ...
Guten Tag, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Am 10.09.2024 hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen zwischen dem 03.08. und dem 10.09. habe ich wieder Vollzeit gearbeitet. Steht mir nun für die Berechnung de ...
Liebe Frau Bader, Wir hoffen sehr Sie können uns Klarheit in unserem Anliegen geben. Wir haben am 30.06.2024 geheiratet und kurz vor der Geburt unseres Sohnes am 16.08.2024 (berechneter Termin 23.08.2025) einen rückwirkenden Steuerklassenwechsel auf 3 (Vater) und 5 (Mutter) beantragt. Der Arbeitgeber meiner Frau hat rückwirkend den Arbeit ...
Hallo Frau Bader, bei mir handelt es sich um folgende Situation: Mein erstes Kind wurde Ende Dezember 2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit gemeldet. Im März wollte ich wieder anfangen zu arbeiten und zwar Teilzeit in Elternzeit. Nun schon meine erste Frage, muss ich mindestens 15 Stunden arbeiten oder genügen auch 10? Nun ist auch ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 31 SSW und im Beschäftigungsverbot und mein dreijäiger Sohn hat sich das Bein gebrochen und darf 4 Wochen nicht auftreten oder allgemein bewegen. Und ich kann und darf ihn nicht die ganze Zeit tragen. Die Krankenkasse meine da ich im Beschäftigungsverbot bin hätte ich kein Anrecht auf Kindkrank-Tage stimmt das ? ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Hallo Frau Bader. Ich habe 3 Kinder (1. Kind 27.05.2017, 2.kind 26.02.2019 und 3.Kind 27.03.2022). Ich habe Elternzeit genommen von meinem ersten beiden Kindern und hatte aber noch einen Rest von 1 Jahr 4 Monate von meinem ersten Kind übrig. Seit Geburt meines 3. Kindes hab ich nun 3 Jahre Elternzeit von Kind 3 genommen. Leider hab ich vergess ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...