Melislein
Hallo, ich habe eine etwas komplizierte Frage ich habe am 17.11.15 meine erste Tochter bekommen und arbeite seit 1.12.16 wieder. war also einen Monat unbezahlt zuhause. nun bin ich wieder schwanger und die Entbindung soll im Oktober sein. meine frage nun, wie wird das berechnet? 12 Monate rückwirkend war ich dann quasi Oktober November Dezember nicht arbeiten bzw Oktober November Elternzeit vom 1 Kind und Dezember komplett unbezahlt. Vieln Dank im Voraus :)
Hallo, meine Tochter hat auch am 17.11. Geburtstag - das sind ganz tolle Kinder :-) Entscheidend für die Berechnung der Elternzeit in die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden die Monate, in denen Sie das Basis Elterngeld bekommen haben. Es zählen also die 9-10 Monate in diesem Jahr, die kurze Zeit im letzten Jahr und dann eben eventuell noch wenige Monate aus der Zeit vor der Geburt von Ihrer ersten Tochter. Liebe Grüße NB
Kornblume2016
Wenn du im Oktober und November 2016 Elterngeld bezogen hast, werden diese Monate nicht berücksichtigt. Für die Berechnung des neuen Elterngeldes wird dann der Zeitraum vor der ersten Elternzeit herangezogen. Wie es allerdings mit dem Dezember ist, weiß ich nicht.
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