Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld wie läuft das?

Frage: elterngeld wie läuft das?

honey21

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Mein 1 sohn kommt feb 2017 auf die welt, Ich habe 2jahre Elternzeit angegeben! Und werde ein jahr basis Elterngeld beantragen,da wir für 2018 ein Sommer kind planen.. Es wird ja ab Februar 2018 mir kein Elterngeld zustehen.. Wenn mein 2tes kind aber erst im August kommt wie wird mir das geld angerechnet für mutterschutz und Elterngeld? Was ist die beste Lösung


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Alles ab März 2018 geht dann bis zum Beginn des Mutterschutzes mit 0€ in die Berechnung. Die beste Lösung ist ab März 18 mindestens Teilzeit zu arbeiten. Geht ja auch in Elternzeit. Zum neuen Mutterschutz kann die Elternzeit beendet werden und der Vollzeitvertrag greift wieder.


Andrea6

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Unabhängig von der Finanzplanung: vor der Geburt des ersten Kindes schon das zweite, in ganz geringem Abstand, zu planen, zeugt von wenig Realitätssinn. Es wird in aller Regel stark unterschätzt, mit welchem Aufwand die "Kinderaufzucht" verbunden ist, daher: eins nach dem anderen...


honey21

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Ja und wenn man Elterngeld plus nimmt das ist dann 24monate wie Läuft es dann?


Mitglied inaktiv

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Hatten wir auch gedacht... sogar mit mehr Abstand. Kind 1 kam im Aug 16. Evtl. wieder schwanger werden wollte ich im Sep. 17. Pustekuchen, erstens muss es nicht nach Plan klappen und zweitens war der Gedanke äußerst sportlich :-) Bei Deinem Plan hast Du dann wenige Monate die mit 0 Euro Einkommen in die Berechnung fürs nächste Elterngeld eingehen. Zusätzlich würdest Du den Geschwisterbonus erhalten. Die Finanzierung von Jan 18 (letzte EG Zahlung Kind 1) bis Mutterschutz Kind 2 müsst ihr dann selbst hin bekommen :-)


Mitglied inaktiv

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Bei einer Auszahlung auf 24 Monate ändert sich für die Berechnung Elterngeld Kind 2 überhaupt nichts. Alles nach dem 1 Geburtstag fließt mit 0 Euro ein.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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