Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld, wenn Vater nicht Erzeuger

Frage: Elterngeld, wenn Vater nicht Erzeuger

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Hallo, Ich habe mit dem biolog. Vater meines Baby´s eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt gemacht. Ich lebe weder mit ihm zusammen noch haben wir sonst irgendeinen Kontakt. Meine Frage ist nun ob mein Lebenspartner(wir sind nicht verheiratet), der nicht der biolog. Vater des Kindes ist, auch Anspruch auf Elterngeld hat? lg Ayla-Nadine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Name: bedarf der Zustimmung des leiblichen Vaters 2. Unterhalt: ändert sich durch die Eheschließung nicht 3. Er bekommt EG, wenn er das Kind vorwiegend betreut. Liebe Grüsse, NB


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Ich muss gleich mal noch weiter fragen... Wie ist das wenn ich meinen jetzigen Lebespartner heirate mit den Kindern? Wir hätten gern als Familie einen Nachnamen, weil meine erste Tochter den Namen ihres bilog. Vaters trägt und das 2. Kind meinen Namen. Muss der biolog. Vater auch weiterhin Unterhalt für seine Kinder zahlen, wenn ich verheiratet bin?


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das mit dem elterngeld weiß ich nicht. unterhalt muß der biolog vater zahlen, auch wenn du verheiratet bist. du kannst deinen ehenamen erteilen, bei kind1 bedarf es der zustimmung des erzeugers, bei kind zwei nur, wenn er ein sorgerecht hat.


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anspruch auf elterngeld hat er glaube ich, gilt nämlich u.u. auch für großeltern. ich würde einfach mal auf der elterngeldstelle anrufen.


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