Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld wenn ich in letzten 12 Monaten nur kurz gearbeitet habe

Frage: Elterngeld wenn ich in letzten 12 Monaten nur kurz gearbeitet habe

Janey94

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Guten Tag, ich wollte fragen, wie es mit Elterngeld ist. Ich habe am 4.3. Entbindungstermin, am 20.1. fängt Mutterschutz an. In diesem Moment bin ich arbeitslos. Arbeitslos bin ich seit 1.5.2017, vorher habe ich normal gearbeitet. Bis Ende April habe ich ca 1100 verdient, Arbeitslosengeld ca 590 Euro. Bei welchem Amt soll ich mich melden, bis wann und was brauche ich dazu? Vielen Dank. Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor dem Mutterschutz. Die Monate mit ArblosenGeld 1 zählen als 0 €. Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wo willst du dich den melden? Du reichst ganz normal dein Einkommen bei der EG-Kasse ein - viel wird das eh nicht werden weil fast alle Monate mit 0 € gewertet werden aufgrund ALG1. das wird beim EG nicht berücksichtigt und es gilt das was man in den 12 Monaten vor Geburt verdient hat. Dürfte also eher Mindestsatz werden von 300 €. Wenn der vater gut verdient und euch 150 € langen, kannst du das auch auf EG Plus splitten - dann würdest du doppelt solange EG bekommen udn wärst entsprechend länger darüber versichert. Solange du EG bekommst bist du krankenversichert. Dann kümmerst du dich schnell um Kinderbetreuung so das du am dem 1ten Geburtstag Deines Kindes dich wieder arbeitslos melden kannst - auch wegen Krankenversicherung. Nur mit Kinderbetreuung hast du da Anspruch drauf. Sollte das nicht langen könnt ihr schauen ob Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld in Frage kommt. Langt das nicht, bleibt Hartz4. Auch da verlangen die meisten Gemeinden aber das man nach dem 1ten Geburtstag wieder mindestens in TZ zur Verfügung steht. EZ in dem Sinne hast du nicht, weil du keinen AG hast. Ach ja, und Mutterschaftsgeldbescheinigung zeitnah der KK geben. EG und Kindergeld kannst du dann schlußendlich zeitnah nach Geburt anmelden wenn alle Unterlagen vorliegen wie zB Geburtsurkunde, Krankenversicherung, Rentenversicherungsnummer, Steuernummer usw. Also sobald du aus dem KH kommst zur KK, dort Geburtsurkunde vorlegen, die reichen es dann weiter und zahlen die 2te Rate Mutterschaftsgeld. Darüber bekommst du entsprechende Mitteilungen, die mit allen anderen Infos dann an die EG-Kasse. Bist du gut und die Ämter, läuft Mutterschaftsgeld und EG nahtlos weiter. KK kannst du dann beantragen sobald du die Steuer-ID hast.


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