Janey94
Guten Tag, ich wollte fragen, wie es mit Elterngeld ist. Ich habe am 4.3. Entbindungstermin, am 20.1. fängt Mutterschutz an. In diesem Moment bin ich arbeitslos. Arbeitslos bin ich seit 1.5.2017, vorher habe ich normal gearbeitet. Bis Ende April habe ich ca 1100 verdient, Arbeitslosengeld ca 590 Euro. Bei welchem Amt soll ich mich melden, bis wann und was brauche ich dazu? Vielen Dank. Jana
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor dem Mutterschutz. Die Monate mit ArblosenGeld 1 zählen als 0 €. Einen Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wo willst du dich den melden? Du reichst ganz normal dein Einkommen bei der EG-Kasse ein - viel wird das eh nicht werden weil fast alle Monate mit 0 € gewertet werden aufgrund ALG1. das wird beim EG nicht berücksichtigt und es gilt das was man in den 12 Monaten vor Geburt verdient hat. Dürfte also eher Mindestsatz werden von 300 €. Wenn der vater gut verdient und euch 150 € langen, kannst du das auch auf EG Plus splitten - dann würdest du doppelt solange EG bekommen udn wärst entsprechend länger darüber versichert. Solange du EG bekommst bist du krankenversichert. Dann kümmerst du dich schnell um Kinderbetreuung so das du am dem 1ten Geburtstag Deines Kindes dich wieder arbeitslos melden kannst - auch wegen Krankenversicherung. Nur mit Kinderbetreuung hast du da Anspruch drauf. Sollte das nicht langen könnt ihr schauen ob Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld in Frage kommt. Langt das nicht, bleibt Hartz4. Auch da verlangen die meisten Gemeinden aber das man nach dem 1ten Geburtstag wieder mindestens in TZ zur Verfügung steht. EZ in dem Sinne hast du nicht, weil du keinen AG hast. Ach ja, und Mutterschaftsgeldbescheinigung zeitnah der KK geben. EG und Kindergeld kannst du dann schlußendlich zeitnah nach Geburt anmelden wenn alle Unterlagen vorliegen wie zB Geburtsurkunde, Krankenversicherung, Rentenversicherungsnummer, Steuernummer usw. Also sobald du aus dem KH kommst zur KK, dort Geburtsurkunde vorlegen, die reichen es dann weiter und zahlen die 2te Rate Mutterschaftsgeld. Darüber bekommst du entsprechende Mitteilungen, die mit allen anderen Infos dann an die EG-Kasse. Bist du gut und die Ämter, läuft Mutterschaftsgeld und EG nahtlos weiter. KK kannst du dann beantragen sobald du die Steuer-ID hast.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit
- Alleine Reisen
- Handy Vertrag
- Elternzeit noch nachträglich beantragen als Vater