Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld wenn an vorher zu Hause war

Frage: Elterngeld wenn an vorher zu Hause war

karo09

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Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen. Bin mit meinem fast 2,5 jährigen zu Hause und verdiene etwa 300 Euro dazu (aber unregelmäßig). 1. Wenn ich nun noch ein Kind bekomme, bekomme ich dann auch Elterngeld? Wenn ja wie berechnet sich das. 2. Wenn das Elterngeld nur der Sockelbetrag von 300 Euro sind, kann ich dann da etwas dazu verdienen oder wird das trotzdem abgezogen? Vielen Dank für Ihre Mühe hier! Karo


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. 2. den Sockelbetrag bekommt man immer, egal wie viel man verdient. Liebe Grüße, NB


karo09

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ich bin "nur Hausfrau" da mein Befristeter Vertrag im 1. Jahr endete.


Sternenschnuppe

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Da wird bei den 300€ nix angerechnet, der Sockelbetrag bleibt. Einzig bei Sozialleistungen ( weiß ja nicht ob ihr da was bekommt ) wird es dann als Einkommen gewertet. Zumindest ein großer Teil, wenn Du diese 300€ jetzt nicht monatlich verdienst.


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