Mitglied inaktiv
Guten Morgen, Der Rechner zum Elterngeld fragt, ob Elternteil 1 Mutterschutz-Leistungen bekommt. Ich bekomme Mutterschutz, da ich voll gearbeitet habe, mein Mann nicht. Er will ab Geburt daheim bleiben, bis mindestens 24. Monat. Stimmt es, dass uns von den 14 Monaten Elterngeld sowieso zwei Monate für mich abgezogen werden, wegen der 8 Wochen Mutterschutz? Oder kann der Elternteil, der zwingend die ersten beiden Monate beantragt, auch der Vater sein? Wenn meine Partnermonate sowieso schon durch Mutterschutz verloren gehen, könnte ich mir den Antrag auf Elternzeit und die Wut des Chefs sparen. Außerdem eine leider sehr spezielle Frage zu Elternzeit: als verbeamtete Lehrerin in Bayern stehen mir nach landläufiger Meinung 2 Monate zu, ohne dass ich einen Rückkehr-Antrag stellen muss, d.h. die Stelle wird mir theoretisch offen gehalten. Nun droht allerdings der Dienstvorgesetzte, er würde, falls ich die gewünschten 4 Wochen beantrage, sofort einen Referendar als Vertretung anfordern und ich könne dann sicher nicht auf meine Stelle zurück. In sämtlichen relevanten Verordnungen steht nichts von der Rückkehr-Garantie, sondern nur auf dem EZ-Antrag, dass kein Rückkehr-Antrag nötig sei. Gilt es als zwingender dienstlicher Grund, dass der Chef es leid ist, mich noch länger vertreten zu müssen, wenn er mich vorher warnt, dass ich dann nicht zurückkommen kann? Der Personalrat verweigert die Beratung, da selbst von unerwünschten Vertretungen betroffen. Wäre dankbar für jegliche Art von Auskunft, nur bitte lieber nicht von der Form "also mein Chef war sehr entgegenkommend", denn das bringt mir nichts.
Hallo, die Monate mit MG werden immer der Mutter zugerechnet. Zum Beamtenrecht kann ich nichts sagen - ist ja Länderspezifisch. Liebe Grüße NB
mellomania
die ersten beiden monate werdne IMMER der mutter zugerechnet. da DU den mutterschutz hast. das kann man doch nicht ändern. dein problem mit der elternzeit verstehe ich irgendwie nicht. du reichst elternzeit ein und muss danach wieder beschäftigt werden. eben nach bedarf, da wo eben LK gebraucht werden. du hast keine garantie auf deine stammschule. könnte auch eine ABO werden obwohl da geschaut werden muss, dass deine wegezeit nicht zu lang ist. es muss auch kein rückkehr antrag gestellt werden. sechs monate vor ablauf der elternzeit würde ich mich kümmern, wo du hinkommst und dann entscheiden, ob du die elternzeit verlängerst oder ob das passt wo und mit wievielen stunden du arbeiten möchtest kannst was auch immer. musst auch überlegen, welches deputat du arbeiten kannst. ob unterhälftig oder hälftig oder was. ich rede von bawü hier. kannst mir auch gerne pn senden wenn du magst.
Felica
nein, um die 2 Monate kommt ihr nicht rum. Die werden dir auf jeden Fall gekürzt. Wenn ihr beide also ab Geburt daheim bleibt, werden euch 4 Monate EG berechnet. Hieße ihr hättet dann noch 10 Monate EG. Wäre also evtl sinnvoll darüber nachzudenken das dein Mann erst nach deinem Mutterschutz in EZ geht und dann auch erst EG bezieht. Dann hätte er 12 Monate EG die er über die 24 Monate EZ welche er plant splitten könnte. So wie ich das verstehe planst du ja nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen. Ich würde trotzdem für diese ersten beiden Monate dann EZ nehmen. Denn EG wird für 2 volle Lebensmonate gezahlt, Mutterschutzgeld wenn das Kind pünktlich kommt, nur für 8 Wochen. Es entsteht also meistens eine kleine Differenz. Dein Mann müsste aber für die vollen Lebensmonate EZ melden. wenn euer Kind also an einem 15ten geboren wird, immer vom 15ten bis zum darauf folgenden 14ten. Bezüglich deiner Frage wegen des Rückkehr-Antrages, das ist spezielles Beamtenrecht. Da jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht meines Wissens nach, würde ich gezielt bei eurer obersten Auskunftsstelle nachfragen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, momentan versuche ich herauszufinden, ob mein Partner, der in England lebt und arbeitet Anspruch auf Elterngeld hat, wenn er für den Bezugszeitraum nach Deutschland zieht. Ich lebe mit meinem Sohn in Deutschland, bin angestellt und habe Anspruch auf Elterngeld für unser zweites Kind, das im Mai geboren wird. Der V ...
Hallo Frau Bader, gestatten Sie mir eine Frage zum Elterngeldantrag: Ist es für diesen relevant wenn das NICHT-antragstellende Elternteil ALG 1 bezieht? Oder ist des nicht relvant, da ja für dieses Elternteil keine Elterngeldzahlungen beantragt werden? Vielen Dank und beste Grüße.
Hallo, ich hätte eine rechtliche Frage zum Elterngeld. Ich als potenzieller Vater arbeite in Deutschland und wohne mit Hauptwohnsitz offiziell in Deutschland und zahle hier auch sämtliche Sozialabgaben (de facto pendel ich zwischen Deutschland und dem Ausland, da ich sehr viel Home-Office machen kann, bin aber in Deutschland gemeldet). Meine ...
Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Im Antrag des Elt ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner