Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Vater als 1. Elternteil möglich?

Frage: Elterngeld - Vater als 1. Elternteil möglich?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Morgen, Der Rechner zum Elterngeld fragt, ob Elternteil 1 Mutterschutz-Leistungen bekommt. Ich bekomme Mutterschutz, da ich voll gearbeitet habe, mein Mann nicht. Er will ab Geburt daheim bleiben, bis mindestens 24. Monat. Stimmt es, dass uns von den 14 Monaten Elterngeld sowieso zwei Monate für mich abgezogen werden, wegen der 8 Wochen Mutterschutz? Oder kann der Elternteil, der zwingend die ersten beiden Monate beantragt, auch der Vater sein? Wenn meine Partnermonate sowieso schon durch Mutterschutz verloren gehen, könnte ich mir den Antrag auf Elternzeit und die Wut des Chefs sparen. Außerdem eine leider sehr spezielle Frage zu Elternzeit: als verbeamtete Lehrerin in Bayern stehen mir nach landläufiger Meinung 2 Monate zu, ohne dass ich einen Rückkehr-Antrag stellen muss, d.h. die Stelle wird mir theoretisch offen gehalten. Nun droht allerdings der Dienstvorgesetzte, er würde, falls ich die gewünschten 4 Wochen beantrage, sofort einen Referendar als Vertretung anfordern und ich könne dann sicher nicht auf meine Stelle zurück. In sämtlichen relevanten Verordnungen steht nichts von der Rückkehr-Garantie, sondern nur auf dem EZ-Antrag, dass kein Rückkehr-Antrag nötig sei. Gilt es als zwingender dienstlicher Grund, dass der Chef es leid ist, mich noch länger vertreten zu müssen, wenn er mich vorher warnt, dass ich dann nicht zurückkommen kann? Der Personalrat verweigert die Beratung, da selbst von unerwünschten Vertretungen betroffen. Wäre dankbar für jegliche Art von Auskunft, nur bitte lieber nicht von der Form "also mein Chef war sehr entgegenkommend", denn das bringt mir nichts.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die Monate mit MG werden immer der Mutter zugerechnet. Zum Beamtenrecht kann ich nichts sagen - ist ja Länderspezifisch. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

die ersten beiden monate werdne IMMER der mutter zugerechnet. da DU den mutterschutz hast. das kann man doch nicht ändern. dein problem mit der elternzeit verstehe ich irgendwie nicht. du reichst elternzeit ein und muss danach wieder beschäftigt werden. eben nach bedarf, da wo eben LK gebraucht werden. du hast keine garantie auf deine stammschule. könnte auch eine ABO werden obwohl da geschaut werden muss, dass deine wegezeit nicht zu lang ist. es muss auch kein rückkehr antrag gestellt werden. sechs monate vor ablauf der elternzeit würde ich mich kümmern, wo du hinkommst und dann entscheiden, ob du die elternzeit verlängerst oder ob das passt wo und mit wievielen stunden du arbeiten möchtest kannst was auch immer. musst auch überlegen, welches deputat du arbeiten kannst. ob unterhälftig oder hälftig oder was. ich rede von bawü hier. kannst mir auch gerne pn senden wenn du magst.


Felica

Beitrag melden

nein, um die 2 Monate kommt ihr nicht rum. Die werden dir auf jeden Fall gekürzt. Wenn ihr beide also ab Geburt daheim bleibt, werden euch 4 Monate EG berechnet. Hieße ihr hättet dann noch 10 Monate EG. Wäre also evtl sinnvoll darüber nachzudenken das dein Mann erst nach deinem Mutterschutz in EZ geht und dann auch erst EG bezieht. Dann hätte er 12 Monate EG die er über die 24 Monate EZ welche er plant splitten könnte. So wie ich das verstehe planst du ja nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen. Ich würde trotzdem für diese ersten beiden Monate dann EZ nehmen. Denn EG wird für 2 volle Lebensmonate gezahlt, Mutterschutzgeld wenn das Kind pünktlich kommt, nur für 8 Wochen. Es entsteht also meistens eine kleine Differenz. Dein Mann müsste aber für die vollen Lebensmonate EZ melden. wenn euer Kind also an einem 15ten geboren wird, immer vom 15ten bis zum darauf folgenden 14ten. Bezüglich deiner Frage wegen des Rückkehr-Antrages, das ist spezielles Beamtenrecht. Da jedes Bundesland da sein eigenes Süppchen kocht meines Wissens nach, würde ich gezielt bei eurer obersten Auskunftsstelle nachfragen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, momentan versuche ich herauszufinden, ob mein Partner, der in England lebt und arbeitet Anspruch auf Elterngeld hat, wenn er für den Bezugszeitraum nach Deutschland zieht. Ich lebe mit meinem Sohn in Deutschland, bin angestellt und habe Anspruch auf Elterngeld für unser zweites Kind, das im Mai geboren wird. Der V ...

Hallo Frau Bader, gestatten Sie mir eine Frage zum Elterngeldantrag: Ist es für diesen relevant wenn das NICHT-antragstellende Elternteil ALG 1 bezieht? Oder ist des nicht relvant, da ja für dieses Elternteil keine Elterngeldzahlungen beantragt werden? Vielen Dank und beste Grüße.

Hallo, ich hätte eine rechtliche Frage zum Elterngeld. Ich als potenzieller Vater arbeite in Deutschland und wohne mit Hauptwohnsitz offiziell in Deutschland und zahle hier auch sämtliche Sozialabgaben (de facto pendel ich zwischen Deutschland und dem Ausland, da ich sehr viel Home-Office machen kann, bin aber in Deutschland gemeldet). Meine ...

Liebes Forum, mein Partner und ich überschreiten die maximale Einkommensgrenze für das Elterngeld. Ich möchte nach einem Jahr wieder arbeiten. Ich bin in  Überlegungen ob er die Vaterschaft nach einem oder zwei Jahren anerkennen soll. Wir sind nicht verheiratet oder leben nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft.    Im Antrag des Elt ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...