rh268
Hallo, ich hätte eine rechtliche Frage zum Elterngeld. Ich als potenzieller Vater arbeite in Deutschland und wohne mit Hauptwohnsitz offiziell in Deutschland und zahle hier auch sämtliche Sozialabgaben (de facto pendel ich zwischen Deutschland und dem Ausland, da ich sehr viel Home-Office machen kann, bin aber in Deutschland gemeldet). Meine Frau lebt und arbeitet offiziell im Nicht-EU Ausland (nicht Norwegen oder Schweiz), zahlt dort Steuern und Sozialabgaben. Mit letzterem Land hat Deutschland jedoch ein Sozialversicherungsabkommen. Wenn wir jetzt ein Kind kriegen und meine Frau nachweislich Vollzeit arbeitet, ist es dann möglich für mich als Vater Elterngeld zu beantragen? Eine Anmeldung des Kindes in unserer Wohnung in Deutschland ist kein Problem, da ich ja auch mit Hauptwohnsitz hier gemeldet bin, die Frage ist jedoch auch, ob ich mich zum Zeitpunkt des Elterngeldes in überwiegend in Deutschland aufhalten muss? Ich würde dann auf das Kind aufpassen, während meine Frau regulär arbeiten kann. Vielen Dank.
Hallo, die Frage ist letztendlich, wo das Kind tatsächlich lebt. Wenn Sie es hier nur anmelden wollen, tatsächlich aber mit dem Kind im Nicht-EU Ausland leben, ist das ein Straftatbestand. Liebe Grüße NB
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