Mitglied inaktiv
Wo kann ich nachlesen, daß vom Elterngeld 300,-- Euro (Mindestsatz, die jeder erhält) - bei der Berechnung von Unterhalt (Betreuungsunterhalt) nicht mit im Gesamteinkommen berechnet werden (dürfen)? 300 Euro (Mindestsatz) sind doch grundsätzlich anrechnungsfrei, oder - egal, wie hoch das Elterngeld sonst ist. Sprich, wenn man z. B. 1.000 Euro Elterngeld erhält, dürfen bei der Berechnung lediglich 700 Euro veranschlagt werden. LG Danie
Hallo, ja, so ist es. Aber es steht in keinem Gesetz (soweit ich weiß) , sondern nur in einigen Richtlinien. Liebe Grüsse, NB
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