Lisa198266
Hallo Fr. Bader, ich befinde mich noch bis zum 9.Oktober in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ich habe eine Eigentumswohnung,die ich noch abbezahlen muss, jetzt habe ich mein Kellerabteil vermietet und bekomme dafür 700 Euro Jahresmiete. Habe es seit diesem Jahr erst vermietet, muss ich das nachträglich angeben? Wird mir dann was vom Elterngeld abgezogen? Oder werden Vermietungen nicht berücksichtigt? Danke im vorraus.
Hallo, spielt beim EG keine Rolle Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, Mieteinnahmen zählen nicht beim Elterngeld. Bei der Steuer musst Du sie dann angeben! LG Sabine
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