Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Vermietung

Frage: Elterngeld und Vermietung

Lisa198266

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Hallo Fr. Bader, ich befinde mich noch bis zum 9.Oktober in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Ich habe eine Eigentumswohnung,die ich noch abbezahlen muss, jetzt habe ich mein Kellerabteil vermietet und bekomme dafür 700 Euro Jahresmiete. Habe es seit diesem Jahr erst vermietet, muss ich das nachträglich angeben? Wird mir dann was vom Elterngeld abgezogen? Oder werden Vermietungen nicht berücksichtigt? Danke im vorraus.


Mitglied inaktiv

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Nein, Mieteinnahmen zählen nicht beim Elterngeld. Bei der Steuer musst Du sie dann angeben! LG Sabine


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