Larasophie_s@yahoo.de
Sehr geehrte Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit und beziehe den Höchstsatz EG Plus. Ich plane eine Gbr mit 2 anderen Personen zu gründen, ein Haus zu kaufen und dieses zu Vermieten. Unser Steuerberater sagt, die Vermietung sei dann nicht gewerblich und somit ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, welches ja nicht aufs Elterngeld angerechnet werden würde. Ist das korrekt? Bzw. Nach welchen Kriterien wird entschieden ob gewerblich oder privat? Muss ich den Sachverhalt der EG Stelle ohnehin melden? Und wenn ja, wann, bereits bei Gründung, Kauf der Immobilie oder erst wenn es zur Vermietung kommt? Und wie verhält es sich mit der Krankenkasse? Ich bin eigentlich freiwillig gesetzlich versichert und in der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert. Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, also, ich weiß ja nicht. GbR-Gewinner werden berücksichtigt. Sinn einer GbR ist es ja, gemeinsam wirtschaftliche Zwecke zu verfolgen. Man kann aber im Gesellschaftsvertrag regeln, dass man in der EG-Zeit keine Gewinner erhält (vgl BSG, Az B 10 EG 5/17, Urteil vom 13. Dezember 2018). Liebe Grüße NB
JohCla
(Nur eine Frage aus Interesse, weil ich auch in EZ bin und auch freiwillig gesetzlich krankenversichert bin. Aber ich zahle Beiträge. Bist du verheiratet und deswegen familienmitversichert? Danke für deine Antwort :-))
Larasophie_s@yahoo.de
Ja, ich bin verheiratet.
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