Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld und ultraschallfotos

Frage: elterngeld und ultraschallfotos

Mitglied inaktiv

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guten abend frau bader, ich habe gleich 2 fragen. 1. ich wohne in deutschland und arbeite in den niederlanden, bin also grensgänger. bekomme ich nach meinem mutterschutz, sind in den niederlanden 16 wochen, für 12 monate elterngeld und wird mir das mutterschutzgeld vom elterngeld abgezogen?(habe eine broschüre hier, die ich etwas unverständlich finde). 2. ich war heute zum 1. von der kasse gezahlten ultraschall beim fa und dieser gibt mir das bild nicht mit, weil ich nicht bereits bin eur 75,00 zu "spenden" um bei jeder untersuchung ein foto zu bekommen. darf er mir die 3 bilder von den durch die kasse gezahlten ultraschalls tatsächlich vorenthalten? ganz lieben dank im voraus für ihre antwort. lg silke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Im Gesetz steht "für den Bezug von MG" - also bei Ihnen die gesamte Zeit des Bezuges. Da Sie da ja noch sozusagen Gehalt bekommen, wird das voll angerechnet. 2. Weiß ich nicht. Fragen Sie mal bei Dr. Bluni. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo, was heisst es wird voll angerechnet, wird mir dann das geld aus der mutterschutzzeit vom elterngeld abgezogen? weil dann ´würde ich ja nur 8 monate elterngeld bekommen (12 monate ./. 4 monate mutterschutz)???????


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