Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, mein Sohn ist im August 2009 zur Welt gekommen, ich bekomme 300 Euro Elterngeld, also denMindestbetrag. Da ich freiwillig gesetzlich versichert bin, ist das auch mein Krankenkassenbeitrag - wie gewonnen, so zerronnen ;-) Ich möchte nun eine Teilzeitbeschäftigung annehmen, einen sogenannten Midi-Job in der Gleitzone. Muss ich die Abreitsaufnahme melden an die Elterngeldstelle? Den Mindestbetrag bekomme ich doch weiter, unabhängig vom Einkommen, oder nicht? Danke!
Hallo, mein Sohn ist auch im August 2009 geboren :-) Melden ja, den Mindesbetrag bekommen Sie aber weiter. Liebe Mitmuttergrüsse NB
Mitglied inaktiv
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Jaaahhhh! Wir beeilen uns morgens immer alle, um zu erst in Burschis Zimmer zu sein, weil er sich immer so süss freut. Meistens gewinnt sein 5 jährige Schwester - und die betet er an. Unser Justus ist leider ein bisschen faul-wenn ich so im August 2009 Forum lese! Er dreht sich zwar quer durch den Raum und versucht, alles zu fassen zu kriegen - aber von wegen Vierfüßlerstand oder so - nix. Ich hatte jetzt Mandanten mit nem Kleinen hier, Anfang Juli geboren - der ist gelaufen (!). *jämmer*
Mitglied inaktiv
Meiner hat einen 5-jährigen Bruder (März 2005!!!) :-) Ja, sie sind supersüß zusammen. Max krabbelt seit dem Tag, als er genau 8 Monate alt war - bevorzugt, wenn es etwas interessantes, verbotenes zu erreichen gilt (CD-Hüllen, Stromkabel...) Aber irgendwann laufen sie alle :-) Wir haben in der Pekip-Gruppe auch ein Mädchen, das schon seit 2 Monaten krabbelt und andere, die sich Mühe auf den Bauch drehen - also alles im Plan ;-) Liebe Grüße an den "Burschi" :-)
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Guten Tag Frau Bader, Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen. 1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat? Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f ...
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