Suse06
Liebe Frau Bader, wir bekommen im nächsten Jahr unser erstes Kind und ich gehe dann in Elternzeit, wie lange weiß ich noch nicht. Ich bin privat krankenversichert und beiheilfeberechtigt. Bin ich auch während der Elternzeit beiheilfeberechtigt? Auch wenn ich länger als ein Jahr in Elternzeit gehe? Wenn ich nicht beihilfeberechtigt bin, kann ich dann für die Elternzeit bei meinem Mann familienversichert sein? Vielen Dank Suse06
Hallo, ist ja schon umfassend beantwortet.... Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Egal wie lange du in Elternzeit bist, du bist weiter beihilfeberechtigt und musst deine PKV selbst zahlen. Der Wechsel in die Familienversicherung ist so nicht möglich. Gruß Sabine
silke_k
Hallo, Beihilfeberechtigt bleibst Du - Während der Elternzeit wird normalerweise der Beihilfesatz erhöht (gültig für bis zu 3 Jahre Elternzeit) , somit der Beitrag für die PKV verringert. Zuschuss zur PKV gabs in diesen 3 Jahren auch! Familienversicherung geht nur, wenn Du Deinen jetzigen Job kündigst. Lg, Silke
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