Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

elterngeld und mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: elterngeld und mutterschutz

minka83

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Hallo! Ich habe da mal eine frage. Und zwar bin ich in der neunten Woche Schwanger. Mein Arbeitsvertrag läuft zum 15 Aprli 2013 aus und der vorraussichtliche Geburtstermin ist der 4 September. Jetzt meine frage. Ich muß mich ja ab dem 16 April arbeitslos melden. Aber wie ist das dann mit Mutterschutz der ja normal im Juli anfängt und wie ist es mit der Elternzeit und dem Elterngeld? Kann ich trotzdem drei Jahre Elernzeit nehmen und für ein Jahr Elterngeld beantragen? Und wie wird das Elterngeld in diesem Fall berechnet da ich ja noch drei Monate Arbeitslosengeld bekomme? Und über wen bin ich in der Zeit versichert? Bin nicht verheiratet lebe aber mit meinem Partner zusammen. Ich hoffe sie können mir helfen??


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie melden sich arbeitslos und bekommen bis zum Ende des Mutterschutzes ihr Arbeitslosen Geld eins weiter. Sie können auch in Elternzeit gehen, wenn das auch so nicht heißt. Das Elterngeld wird aus dem Verdienst der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Monate, in dem man Arbeitslosengeld 1bezogen hat, werden mit null Euro angesetzt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Hallo Ich hoffe Du hast Dich schon arbbeitslos gemeldet, das muss man 3 Monate vor Ende des Vertrages. Weiss der AG denn schon von der Schwangerschaft ? Vertragsverlängerung ausgeschlossen ? Sonst würde ich bis dahin nix sagen. Elterngeld steht Dir auf jeden Fall zu, ALG1 zählt in den 12 Monaten Berechnungszeitraum als Nullrunde. Mutterschaftsgeld ist die Höhe des Krankengeldes dann. Versichert bist Du solange Du Elterngeld beziehst, daher rate ich die Auszahlung zu splitten. Elternzeit in dem Sinne hast Du nicht, da Du keinen AG hast. Wenn Du das finanzieren kannst, dann kannst Du 3 Jahre natürlich Zuhause bleiben. In erster Linie ist der Vater des Kindes für Euch zuständig und auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. ALG1 danach nur wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und Kinderbetreuung nachweisen kannst.


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