Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und Mutterschaftsgeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und Mutterschaftsgeld?

JeBoST

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Hallo, mein erster Sohn ist im September 2011 geboren, daher befinde ich mich in Elternzeit. Mein 2. Sohn wird vorraussichtlich im Januar 2013 geboren. Ich habe schon erfahren, dass mir der Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeldes zusteht, jedoch nicht der Arbeitgeberanteil. Da ich vor meiner ersten Schwangerschaft ein gutes Gehalt bezogen haben, das Elterngeld anhand des Durschnitts der letzten 12 Monate berechnet wird und ich 10 Monate davon Elterngeld bezogen habe, werde ich auch diesmal mehr als den Mindestbetrag erhalten. Aber wie sieht es mit den 8 Wochen nach der Geburt aus? Bekomme ich nur die 13 € der Krankenkasse oder wird dieser Betrag von meinem Elterngeld abgezogen? (Bsp. Falls ich 800 € Elterngeld bekomme; Vor der Geburt bekomme ich 416 € Mutterschaftsgeld von der KK. Nach der Geburt bekomme ich 552 € Mutterschaftsgeld für 8 Wochen. Bekomme ich dann noch Anteilig Elterngeld?) Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Ihr Kind tatsächlich in 2013 geboren wird, können Sie am Tag vor dem zweiten Mutterschutz die Elternzeit beenden. Dann erhalten Sie auch den Anteil des Arbeitgebers. Sie werden jedoch dann in den ersten acht Wochen kein Elterngeld erhalten, da dieses angerechnet wird. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Du kannst Deine erste Elternzeit exakt zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Dann bekommst Du auch den vollen AG Anteil im Mutterschutz. Danach dann EG für 10 Monate + Geschwisterbonus. Ich meine dieser beträgt 10% des Elterneldes. Bis das erste Kind 3 ist.


JeBoST

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Danke für die Antwort! Das kommt für mich leider nicht in Frage. Ich habe ein gutes Verhältnis zu meinem Chef, es ist auch nur ein kleiner Betrieb, ich möchte nach der neuen Elternzeit mit einem guten Gefühl wieder dort anfangen können.


Sonni74LS

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Was hat das denn mit einem guten Gefühl zu tun? Es steht dir laut BEEG zu. Und dein Chef zahlt nichts dazu.... er bekommt das alles über die Umlage der Krankenkasse bis zu 120% sogar wieder. Kann ich nicht verstehen, wie man da freiwillig drauf verzichten kann. Es sind Staatsgelder, die stehen dir zu. Warum nicht nutzen??? Das hat rein gar nichts mit dem Verhältnis zwischen AG und AN zu tun.


Sternenschnuppe

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Genau, der AG bekommt es voll wieder. Umlage 2 für Arbeitgeber :-) Der zahlt da keinen Cent aus eigener Tasche b Wenn Dein Elterngeld schon so gut ausfällt, dann reden wir von mehreren Tausend Euro, auf die Du freiwillig verzichten willst ? Tus nicht !


SumSum076

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Zu deiner letzten Frage: Wie beim ersten Kind wird das Mutterschaftsgeld mit dem Elterngeld verrechnet. Also für die 8 Wochen nach der Geburt gibts das Elterngeld also abzüglich der 13 Euro kalendertäglich von der KK. Ich würde dir aber auch empfehlen, die EZ zu unterbrechen. Du hast mehr Geld in der Tasche, dein AG aber nicht weniger! Dann wird zwar auch Elterngeld mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, aber das MuSchu-Geld ist dann um ca 33% höher als das Elterngeld. (ausgehend von einem Vollzeit-Vertrag). Gruß Sabine


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