Lati MiYu
Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage zu dem Elterngeld bei Mischeinkünften . Unsere Tochter wurde 2018 im Mai geboren und erst jetzt im August 2020 hab ich wieder meinen Beruf als Lehrer aufgenommen. Allerdings habe ich nur 12 Monate Basiselterngeld bezogen . Juli 2019 bis August 2020 habe ich keine Elterngeld erhalten. Im Dezember 2019 hab ich ein Kleingewerbe beantragt , in dem ich ab Januar 2020 anfing Selbstständige Arbeit zu verrichten . Nun bin ich erneut schwanger und unser drittes Kind soll im Dezember 2020 auf die Welt kommen. Jetzt frag ich mich , wie ich den Elterngeldantrag ausfüllen soll . Normal sind die Bezugsmonate bei nichtselbständiger Arbeit 12 Monate vor Geburt . Bei selbständiger Arbeit aber das vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Würde sich für mich dann die Variante Mischeinkünfte ergeben ? Welches Wirtschaftsjahr muss ich dann zu Grunde legen ? Im Januar 2016 kam unser erstes Kind auf die Welt . Ich war bis 2018 in Elternzeit. Dann folgte von 2018 bis August 2020 die Elternzeit mit unserem zweiten Kind, Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr vor der Geburt. Und dann muss man schauen, ob Sie in dem betroffenen Jahr MG oder EG (bis zum 14 Lebensmonat) bezogen haben - dann kann dieses Jahr ausgeklammert werden immer weiter zurück. Liebe Grüße NB
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