Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage zu dem Elterngeld bei Mischeinkünften . Unsere Tochter wurde 2018 im Mai geboren und erst jetzt im August 2020 hab ich wieder meinen Beruf als Lehrer aufgenommen. Allerdings habe ich nur 12 Monate Basiselterngeld bezogen . Juli 2019 bis August 2020 habe ich keine Elterngeld erhalten. Im Dezember 2019 hab ich ein Kleingewerbe beantragt , in dem ich ab Januar 2020 anfing Selbstständige Arbeit zu verrichten . Nun bin ich erneut schwanger und unser drittes Kind soll im Dezember 2020 auf die Welt kommen. Jetzt frag ich mich , wie ich den Elterngeldantrag ausfüllen soll . Normal sind die Bezugsmonate bei nichtselbständiger Arbeit 12 Monate vor Geburt . Bei selbständiger Arbeit aber das vorangegangenen Wirtschaftsjahr. Würde sich für mich dann die Variante Mischeinkünfte ergeben ? Welches Wirtschaftsjahr muss ich dann zu Grunde legen ? Im Januar 2016 kam unser erstes Kind auf die Welt . Ich war bis 2018 in Elternzeit. Dann folgte von 2018 bis August 2020 die Elternzeit mit unserem zweiten Kind, Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
von Lati MiYu am 23.10.2020, 20:04