linibeate
Hallo ich habe da eine Frage. Ich habe als ich Schwanger wurde bei meiner Mutter gelebt und mit ihr zusammen Hartz 4 bezogen. Als das Baby geboren wurde war mir klar das ich mit dem Kindesvater zusammen ziehen werde. Ich habe keine Leistungen fürs Baby beim Jobcenter beantragt oder erhalten, aber dieses hält das Elterngeld ein. Ist das rechtens so?? Ich hoffe auf eine Antwort, weil niemand dieses beantworte kann. Vielen Dank Tatjana
Hallo, Sie bekommen aber leistungen für sich? Dann ist es rechtens Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo ja das ist richtig so. Eg zählt als Einkommen. Genau wie das Kindergeld auch. Du bekommst nichts vom jc fur das baby da der bedarf ja mit eg ubd kg gedeckt ist.
mirico11
Die Arge darf das EG nur für die Zeit einbehalten, in der du Leistungen beziehst oder bezogen hast. Kläre das doch mit der Elterngeldstelle, warum das Geld an die Arge ging ?!
CKEL0410
Bekommt ihr jetzt Geld von der Arge wo du mit dem Vater zusammen lebst? So hab ich das verstanden. Das eg geht sicher nicht an die arge die rechbet das nur an. Zieht es vom bedarfsatz ab
kati1976
Solange du Hartz 4 bekommst ist es so richtig
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