Eileen91
Mein Sohn geboren 08.02.2021 habe heute einen schwangerschaftstest gemacht der positiv war und hatte am 24.05 das letzte Mal meine Menstruation Ich habe Basis Elterngeld beantragt für 12 Monate ich habe vorhin gleich bei der Elterngeldstelle angerufen und gesagt das ich die letzten beiden Monate auf Elternplus ändern möchte. Meine erste Frage bekomme ich bei meinem zweiten Kind volles Elterngeld? Ich habe bei meinem ersten Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt kann ich ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit beenden um in Mutterschutz zu gehen wegen Kind 2 und was genau muss ich dafür tun? Und was genau muss ich bei der Elterngeldstelle vorlegen für beantragung von Elterngeld wenn ich während der Elternzeit zu Hause war und vor Kind 1 vollzeit gearbeitet habe? Steht mir auch wieder voller mutterschaftsgeld Zuschuss vom Arbeitgeber zu?
Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Damit endet automatsich auch eine ZT-Tätigkeit in der EZ (wenn diese nur für die EZ vereinbart ist).Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbot zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Es ist sinnvoll, sich EG-Plus von einem vorherigen Kind vor der Geburt auszahlen zu lassen (geht ab Monat 13). Liebe Grüße, NB
Ani123
Die EZ für das 1.Kind kannst du zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes des 2.Kindes beenden. Du bekommst dann Mutterschaftsgeld wie beim 1.Kind, da der Vertrag von vor der Geburt des 1.Kindes wieder auflebt. Für das EG werden die 12 Monate von vor der Geburt des 2.Kindes genommen. Monate mit Mutterschutz und 12 Monate bei Basis-EG, 14 Monate bei EGplus, vom 1.Kind werden ausgeklammert. Ich habe jetzt nicht genau gerechnet, denke aber, dass das 2.Kind im Zeitfenster vom Mutterschutz des 2.Kindes geboren wird. Wenn das so passt bekommst du das gleiche EG wie beim 1.Kind plus Geschwisterbonus. Bedenke evtl., dass du für das 2.Kind direkt 2 Jahre EZ nimmst. Außer, du hast eine feste Kinderbetreuung. Hast du die nicht ist die Variante besser, weil du z. B. im 2.Jahr TZ in EZ arbeiten kannst, insofern dein AG zustimmt. Und wenn er dir das nicht anbieten kann, kannst du TZ in EZ bei einem anderem AG arbeiten. Natürlich nur mit Zustimmung deines Haupt-AG. Wenn du direkt 2 Jahre meldest kannst du um das 3.Jahr verlängern, ohne dafür die Zustimmung deines AGs zu benötigen. Meldest du weniger und möchtest länger in EZ bleiben, muss der AG dem zustimmen. Im Übrigen verbleibt dir noch EZ vom 1.Kind, welche du auch noch nehmen kannst bis das Kind 8 Jahre ist. Somit könntest du mehrere Jahre TZ in EZ arbeiten und genießt höheren Kündigungsschutz. EG kannst du dir trotzdem in Basis auszahlen lassen, somit 12 Monate.
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