Mitglied inaktiv
hallo frau dr. bader, habe eine frage zu elterngeld, ich habe "noch" kein jahr elterngeld bezogen, das versorgungsamt meines kreises teilte mir jedoch mit dass, dieser nur 1 jahr lang zahlen müsste (auf der hauptseite, des damaligen hauptsitzes in soest, war die rede von 2 bzw. sogar 3 jahren wo man elterngeld beziehen könnte). wurde ich jetzt falsch informiert oder muss ich mich nach einem jahr wo anders melden damit man das elterngeld weiter beziehen kann oder ist es wirklich nach 1 jahr schluss? wenn es wirklich nach 1 jahr schluss sein sollte, könnte es sein das arbeitsamt mich arbeiten schicken wird, obwohl meine tochter noch lange kein jahr alt ist? auf ihre baldige antwort, freue ich mich sehr, liebe grüße, dana audrey
Hallo, EG gibt es für 12 Mon (für Alleinerziehende 14 Mo.), danach muss man soziale Leistungen in Anspruch nehmne, wenn der Partner nicht genug verdient. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elterngeld bekommt man 12 bzw. 14 Monate(wenn der Partner 2 Monate Elternzeit nimmt).. aba das Mutterschaftsgeld wird angerechnet... Landeserziehungsgeld gibt es in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen oder Sachsen. Ansonsten kannst du wenn du keine Betreuung für dein Kind hast, Hartz 4 beantragen, wenn dein Partner nicht genug verdient..
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