äölkjh
Guten Tag Frau Bader, Ich werde von Januar 2018 - Dezember 2018 Elterngeld beziehen. In diese Zeit wird eine einmal jährlich stattfindende Bonuszahlung meines Arbeitgebers fallen, welche sich auf das Jahr 2017 bezieht. Diese ist auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt, dort aber klar als Poolbeteiligung deklariert. Wird durch diese mein Anspruch auf Elterngeld reduziert? Die Elterngeldstelle gibt mir hierzu leider vorab keine Auskunft. Viele Grüße
Hallo, Einmalzahlungen sind unbeachtlich Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
In der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis.
Ava131
Dass das Arbeitsverhältnis ruht, heißt aber nicht, dass keine Bonuszahlung gezahlt wird. Ich habe auch eine erhalten. Das ist bei meinem AG auch klar in einer Betriebsvereinbarung geklärt. Einmalzahlungen dürften weder für die Ermittlung des Elterngeldes herangezogen werden, noch auf das Elterngeld angerechnet werden. Wenn die Bonuszahlung aus dem Vorjahr (2016) nicht für die Berechnung vom Elterngeld verwendet wurde, dass sollte dann aus dem Bescheid hervorgehen, dann sollte die Zahlung während des Bezuges das Elterngeld auch nicht mit mindern.
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