Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und andere Hilfen

Frage: Elterngeld und andere Hilfen

babylobe87

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Hallo, ich hab eine Frage. Ich habe eine Vollzeitstelle und mein Mann ist Student und hat ein Studentenjob. Am 10.05 werde ich voraussichtlich entbinden. Im Moment gibt es eine schwierige Situation. Mein Mann wird wahrscheinlich exmatrikuliert und wird dann auch sein Job gleichzeitig los, da es ein Studentenjob ist. Jetzt überlegen wir ob wir Anspruch auf Hilfen haben. bzw ob er wenn er exmatrikuliert wird dann Arbeitslosengeld I oder II kriegen dürfte. Wir wollten das Elterngeld ein Jahr beziehen so dass wenigstens etwas da ist. Wir rechnen und das Geld reicht gerade mal für die Miete und paar Fixekosten. Wissen Sie was es da für Alternativen es gibt? Er wird sich auch für Ausbildungsplätze bewerben oder gucken ob er nicht wo anders ein anderes Studienfach belegen kann. Aber wenn man vom schlimmsten ausgeht?! Danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Arbeitslosengeld eins bekommt er, wenn er mindestens zwölf Monate in den letzten 24 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Beim Arbeitslosengeld zwei könnte es Probleme geben, da ja theoretisch Sie arbeiten gehen können und auch für das Stillen gesetzliche Schutzmaßnahmen bestehen. Eine Freundin von mir, die Richterin ist, hat sich von Ihrem Mann immer das Kind zum stillen bringen lassen. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Wenn du dein Mann ohne Arbeit und Aufgabe ist, warum macht er dann nicht Elternzeit und du bist und bleibst der Hauptverdiener der Familie? Gruß Sabine


Sternenschnuppe

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Genau mein Gedanke. Du hast ja einen Vollzeitjob, dann geht er in Eltermzeit und Du arbeitest. Hat er Steuern gezahlt in seinem Studentenjob ? Je nachdem steht ihm ALG1 zu oder nicht. Ausbildung + Nebenjob geht natürlich auch, wenn er arbeiten gehen will und Du Zuhause bleiben möchtest.


babylobe87

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Also ein grund ist unter anderem, dass ich stillen möchte wenns funktioniert. Und das zweite ist, dass wenn er was findet direkt in eine ausbildung geht und wenn ich dann anfange zu abeiten und er findet dann was kann ich ja dann nicht auf einmal in elternzeit gehen. Ist etwas kompliziert. Aber das spielt ja keine rolle. Meine frage ist ja eine andere... Aber danke für die antworten. Und, ja er zahlt steuern in dem studentenjob...


SumSum076

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Du kannst "jederzeit" mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit in Anspruch nehmen und dein Mann kann jederzeit seine Elternzeit beenden (da er eh keinen AG hat), um eine Ausbildung anzufangen. Ansonsten kann er ALG1 beantragen und wenn das nicht reicht, könnt ihr Wohngeld oder ergänzendes H4 beantragen. Ob ihr das bekommt, scheint mir zweifelhaft, da ihr euch ja "freiwillig" in diese Lage bringt. Stillen kannst du ja immer noch! Du hast sogar Stillpausen auf der Arbeit und/oder kannst abpumpen (Milch einfrieren) oder der Papa bringt dir das Kind. Gruß Sabine


babylobe87

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Hm ok das wusste ich nicht mit der frist. Das wäre natürlich gut. Danke für die hilfe. Wenn dann geht das nur mit dem einfrieren, da er mir das baby nicht bringen könnte leider. Ist ganz schön kompliziert das alles. Ist halt blöd wenn alles aufeinmal umgeplant werden muss, wenn man shon 7 monate alles geplant hatte.


Julisa

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Wenn dein Freund Steuern gezahlt hat und den Job schon mind.12 Monate macht, dann hat er auch Anspruch auf ALG1. ALG2 könnt ihr ergänzend bekommen wenns wirklich nicht reicht. Ansonsten Wohngeld.


babylobe87

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Danke für deine antwort. Ja der arbeitet da schon seit fast 2 jahren und zahlt steuern. Das ist beruhigend zu wissen. Dankeschön


Sternenschnuppe

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Stimmt, dann bekommt er auch ALG1. Wohngeld und Kindergeldzuschlag gehen dann auch noch vorrübergehend.


nightchill

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Ich denke nicht, dass Dein Mann ALG I bekommt - Du sagst ja, er hätte einen Studentenjob und bei Studentenjobs wird kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entrichtet. Daher steht ihm kein ALG I zu.


babylobe87

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Ja hast recht hab gerade in die abrechnung geguckt. Aber steuern zahlt der... Für was ist das relevant?


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