babylobe87
Hallo, ich hab eine Frage. Ich habe eine Vollzeitstelle und mein Mann ist Student und hat ein Studentenjob. Am 10.05 werde ich voraussichtlich entbinden. Im Moment gibt es eine schwierige Situation. Mein Mann wird wahrscheinlich exmatrikuliert und wird dann auch sein Job gleichzeitig los, da es ein Studentenjob ist. Jetzt überlegen wir ob wir Anspruch auf Hilfen haben. bzw ob er wenn er exmatrikuliert wird dann Arbeitslosengeld I oder II kriegen dürfte. Wir wollten das Elterngeld ein Jahr beziehen so dass wenigstens etwas da ist. Wir rechnen und das Geld reicht gerade mal für die Miete und paar Fixekosten. Wissen Sie was es da für Alternativen es gibt? Er wird sich auch für Ausbildungsplätze bewerben oder gucken ob er nicht wo anders ein anderes Studienfach belegen kann. Aber wenn man vom schlimmsten ausgeht?! Danke im Voraus
Hallo, Arbeitslosengeld eins bekommt er, wenn er mindestens zwölf Monate in den letzten 24 Monaten versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Beim Arbeitslosengeld zwei könnte es Probleme geben, da ja theoretisch Sie arbeiten gehen können und auch für das Stillen gesetzliche Schutzmaßnahmen bestehen. Eine Freundin von mir, die Richterin ist, hat sich von Ihrem Mann immer das Kind zum stillen bringen lassen. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn du dein Mann ohne Arbeit und Aufgabe ist, warum macht er dann nicht Elternzeit und du bist und bleibst der Hauptverdiener der Familie? Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Genau mein Gedanke. Du hast ja einen Vollzeitjob, dann geht er in Eltermzeit und Du arbeitest. Hat er Steuern gezahlt in seinem Studentenjob ? Je nachdem steht ihm ALG1 zu oder nicht. Ausbildung + Nebenjob geht natürlich auch, wenn er arbeiten gehen will und Du Zuhause bleiben möchtest.
babylobe87
Also ein grund ist unter anderem, dass ich stillen möchte wenns funktioniert. Und das zweite ist, dass wenn er was findet direkt in eine ausbildung geht und wenn ich dann anfange zu abeiten und er findet dann was kann ich ja dann nicht auf einmal in elternzeit gehen. Ist etwas kompliziert. Aber das spielt ja keine rolle. Meine frage ist ja eine andere... Aber danke für die antworten. Und, ja er zahlt steuern in dem studentenjob...
SumSum076
Du kannst "jederzeit" mit einer Frist von 7 Wochen Elternzeit in Anspruch nehmen und dein Mann kann jederzeit seine Elternzeit beenden (da er eh keinen AG hat), um eine Ausbildung anzufangen. Ansonsten kann er ALG1 beantragen und wenn das nicht reicht, könnt ihr Wohngeld oder ergänzendes H4 beantragen. Ob ihr das bekommt, scheint mir zweifelhaft, da ihr euch ja "freiwillig" in diese Lage bringt. Stillen kannst du ja immer noch! Du hast sogar Stillpausen auf der Arbeit und/oder kannst abpumpen (Milch einfrieren) oder der Papa bringt dir das Kind. Gruß Sabine
babylobe87
Hm ok das wusste ich nicht mit der frist. Das wäre natürlich gut. Danke für die hilfe. Wenn dann geht das nur mit dem einfrieren, da er mir das baby nicht bringen könnte leider. Ist ganz schön kompliziert das alles. Ist halt blöd wenn alles aufeinmal umgeplant werden muss, wenn man shon 7 monate alles geplant hatte.
Julisa
Wenn dein Freund Steuern gezahlt hat und den Job schon mind.12 Monate macht, dann hat er auch Anspruch auf ALG1. ALG2 könnt ihr ergänzend bekommen wenns wirklich nicht reicht. Ansonsten Wohngeld.
babylobe87
Danke für deine antwort. Ja der arbeitet da schon seit fast 2 jahren und zahlt steuern. Das ist beruhigend zu wissen. Dankeschön
Sternenschnuppe
Stimmt, dann bekommt er auch ALG1. Wohngeld und Kindergeldzuschlag gehen dann auch noch vorrübergehend.
nightchill
Ich denke nicht, dass Dein Mann ALG I bekommt - Du sagst ja, er hätte einen Studentenjob und bei Studentenjobs wird kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entrichtet. Daher steht ihm kein ALG I zu.
babylobe87
Ja hast recht hab gerade in die abrechnung geguckt. Aber steuern zahlt der... Für was ist das relevant?
Ähnliche Fragen
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat? Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre) und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar. Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...
Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhaltsvorschuß
- Urlaubsanspruch von Alturlaub nach Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung